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Holzmann-Bauberatung

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Mietobergrenze für Ersatzwohnraum bei Zweckentfremdung nichtig

Mietobergrenze

Das Land Berlin darf eine Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) für den Abriss von Mietwohnungen nicht mit der Begründung verweigern, der Neubau überschreite eine Nettokaltmiete von 7,92 Euro pro Quadratmeter. Dies hat das VG Berlin mit Urteil vom 27.08.2019 entschieden. Dies Mietpreisobergrenze in der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) sei nichtig. Das VG hat die Berufung zugelassen (Az.: VG 6 K 452.18). (…) 

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Maximal 7,97 Euro kalt für den Quadratmeter: Die geplante Mietobergrenze wird heftig kritisiert. Was hat Berlin genau vor? Die wichtigsten Fragen und Antworten. Enteignungspläne, Mietdeckel, Bauoffensiven: Berlin wird zum Experimentierfeld wohnungspolitischer Vorschläge. Im Juni hatte sich der rot-rot-grüne Senat von Berlin auf ein Eckpunktepapier für einen Mietendeckel verständigt, der ab kommendem Jahr gelten soll. Nun wurde ein vertrauliches Papier der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bekannt, das die konkrete Höhe für die Obergrenzen festlegt. (…)

Quelle und Volltext: zeit.de

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