Berlin: „..Noch bis vor Kurzem war die Stimmung in der Hermannstraße 48 in Berlin-Neukölln ziemlich gut. Im Februar hatte der Bezirk aus Gründen des Milieuschutzes entschieden, sein kommunales Vorkaufsrecht auszuüben, um den Verkauf der Häuser an ein Immobilienunternehmen zu verhindern. Für die Mieterinnen und Mieter hieß das: Sie mussten keine Angst mehr vor möglichen Mieterhöhungen oder Verdrängung haben. Über eine eigens gegründete GmbH sollten sie sogar selbst zu Drittkäufern und künftigen Eigentümerinnen und Eigentümern werden. “Wir waren sehr zuversichtlich”, sagt Simon Duncker, einer der Bewohner. Doch der Vorkauf ist noch nicht abgeschlossen – und plötzlich ist alles anders.
Grund dafür ist ein jüngstes Urteil, das die Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in weiten Teilen infrage stellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nicht allein die Annahme ausreicht, Mietende könnten in Zukunft mutmaßlich aus einem Gebiet verdrängt werden, um die Vorkaufsrechtspraxis auszuüben. Die Richter gaben einer privaten Immobiliengesellschaft Recht, die gegen den Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geklagt hatte. Dabei ging es um den Erwerb eines Grundstücks mit 20 Mietwohnungen und zwei Gewerbeeinheiten…“
Quelle und Volltext: zeit.de