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Holzmann-Bauberatung

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Mietpreisbremse: Mehr Rechte für Mieter

Mieterhöhung

Der Bundestag hat beschlossen, dass die Regelungen der Mietpreisbremse transparenter und wirksamer werden sollen.

Vermieter müssten Auskunft geben, wenn sie eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen wollen. Mieter sollen zudem besser vor überfordernden Mieterhöhungen nach Modernisierungen geschützt werden.
Die Regelungen der Mietpreisbremse sollen verbraucherfreundlicher und wirksamer werden, ohne Vermieter übermäßig zu belasten. Bundesverbraucherministerin Barley sagte anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes: “Das Mieterschutzgesetz kann wie geplant zum 01.01.2019 in Kraft treten. Die Lage, insbesondere in den Ballungszentren, ist ernst. Gerade junge Familien und Alleinerziehende haben hier große Probleme bezahlbaren Wohnraum zu finden.”

Vermieter müssten Mieterinnen und Mieter künftig vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert und schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliege, wenn sie eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Nur wenn der Vermieter diese Auskunft erteile, könne er sich auf die Ausnahme berufen. (…)

Quelle und Volltext: juris.de

Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Gesetzesänderung beschlossen, um Mieter vor extremen Mieterhöhungen zu schützen. Für den Entwurf der Bundesregierung stimmten Abgeordnete von Union und SPD; AfD und FDP lehnten ihn dagegen ab. Linke und Grüne enthielten sich.

Damit herrscht ab Januar eine Auskunftspflicht für Vermieterinnen und Vermieter, wonach sie offenlegen müssen, was Vormieter gezahlt haben. So sollen Mietende einfacher erkennen können, ob ihre Beträge zu hoch sind. (…)

Quelle und Volltext: zeit.de

Keine Mieterhöhung!

BGB §§ 555b, 559

  1. Die §§ 555b ff. BGB sollen Maßnahmen fördern, die der Verbesserung und Modernisierung von Wohnraum dienen.
  2. Von einer solchen Maßnahme kann im Bezug auf eine Dämmung nicht gesprochen werden, wenn gleichzeitig Maßnahmen ausgeführt werden, die die energetische Wirkung der Dämmung neutralisieren.
  3. Eine Mieterhöhung ist dann unwirksam, wenn möglicherweise bestehende energetische Vorteile durch Nachteile für die Nutzung der Mietwohnung überwogen werden.
  4. Dies ist etwa der Fall, wenn ein neues Fenster eingebaut wird, das sich nur noch einen kleinen Spalt öffnen lässt und lediglich Einsparungen in Höhe von etwa 0,5% der Gesamtmiete bewirkt. Denn der Mangel (kaum zu öffnendes Fenster) würde eine Minderung von deutlich mehr als der eingesparten 0,5% rechtfertigen.
  5. Eine Mieterhöhung nach den §§ 559 ff. BGB setzt voraus, dass die Modernisierungsmaßnahme abgeschlossen ist.

AG Charlottenburg, Urteil vom 11.01.2018 – 202 C 374/17 (…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Das Mietrechtsanpassungsgesetz wird nachgebessert. Auf Initiative der SPD haben sich die Koalitionsparteien im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages darauf verständigt, Mieterhöhungen nach Modernisierungen stärker zu begrenzen, als ursprünglich geplant. “Wir begrüßen die vereinbarten Nachbesserungen. Wichtig ist, dass die Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent künftig bundesweit gelten wird und nicht nur in einzelnen Städten, die von den Bundesländern festgelegt werden”, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. (…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Lärm, Dreck und vier Wasserschäden

Am Donnerstag sind in Stuttgart viele Mieter gegen die Geschäftspolitik des Immobilienriesen Vonovia auf die Straße gegangen. Der Konzern verteidigt sich gegen die Vorwürfe. Doch die kommen von immer mehr Seiten – zwei neue Beispiele.

Stuttgart – Charlotte Pfeifer tritt aufgeregt von einem Bein aufs andere. „Seit Juli habe ich diesen Wasserschaden hier schon“, sagt sie und zeigt auf den Boden in ihrer Küche und im Flur. (…)

Quelle und Volltext: stuttgarter-nachrichten.de

Die Mietwohnung von Manfred Lindermaier wurde bei einem Brand zerstört – ob und wann er zurückkehren kann, ist unklar. Der Fall wird vor Gericht verhandelt.

537,32 Euro für 120 Quadratmeter hat Lindermaier zuletzt gezahlt. Die Hauseigentümer sahen nach dem Brand aber das Mietverhältnis aufgehoben. Und boten die Wohnung luxussaniert für den fünffachen Mietpreis an.

München. Als über ihm die Katastrophe ausbrach, lag Manfred Lindermaier im Bett. Die Tochter klingelte, sie wohnte ein Stockwerk höher: “Es brennt!” Das Nötigste geschnappt, im Schlafanzug runter auf die Straße, und Lindermaier konnte zuschauen, wie die Flammen sein Heim, sein Leben auffraßen. (…)

Quelle und Volltext: süddeutsche.de

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