• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Notwendiger Mindestinhalt einer Modernisierungsmieterhöhung

Mieterhöhung

1. Zur Erfüllung der formellen Anforderungen an den Inhalt einer Modernisierungsmieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum kann auf die Angaben in der Modernisierungsankündigung verwiesen werden. 
2. Die notwendige Angabe zum Vorliegen von Erhaltungskosten ist auch dann erfolgt, wenn der Vermieter erklärt, dass keine Erhaltungsmaßnahmen erfolgen, obwohl dies materiell falsch ist.

Problemstellung

Der Inhalt von Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559b BGB ist in letzter Zeit sehr häufig Gegenstand von BGH-Entscheidungen gewesen. Erforderlich sind eine Erläuterung und Berechnung, wobei nach der Rechtsprechung des BGH keine zu hohen Anforderungen an den Inhalt der Erklärung gestellt werden dürfen. Diese Mindestanforderungen an den formalen Inhalt der Erklärung hatten die Vorinstanzen hier bei einer energetischen Sanierung als gegeben angesehen. Das Landgericht hatte aber diesbezüglich die Revision zugelassen.

Inhalt und Gegenstand der Entscheidung

Die Parteien stritten sich um die Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung aus Dezember 2016 von monatlich 33,44 Euro, welche die Vermieterin gegenüber der Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus unter Berufung auf eine an der Außenfassade des Gebäudes durchgeführte Wärmedämmung geltend gemacht hatte. Die Erhöhungserklärung nahm sowohl hinsichtlich der Erläuterung als auch hinsichtlich der Berechnung der Mieterhöhung auf das Ankündigungsschreiben aus März 2016 Bezug.

Quelle und Volltext: juris.de

Augsburg: „…Die Indexmiete richtet sich nach dem Verbraucherindex. Wie die Miete berechnet wird und wann eine Mieterhöhung berechtigt ist, lesen Sie hier.

Wer die Wohnungssuche hinter sich gebracht und ein neues Zuhause gefunden hat, muss in Mietwohnungen auch immer mal wieder mit einer Erhöhung der Miete rechnen. Das ist auch bei einer sogenannten Indexmiete der Fall. Allerdings verzichtet die Vermieterin oder der Vermieter laut Haus und Grund bei einem Indexmietvertrag auf das Recht, die Miete immer wieder an die Vergleichsmiete anzupassen.

“Stattdessen wird die Miete gemäß dem Verbraucherpreisindex erhöht”, schreibt der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. – kurz Haus und Grund. Doch was ist eine Indexmiete, wie wird sie berechnet und wann ist eine Mieterhöhung berechtigt…“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Donauwörth: „…Wer in einer Wohnung der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Donauwörth (GBD) lebt, kann sich glücklich schätzen. Die Durchschnittsmiete in den knapp 1000 Einheiten liegt laut hauptamtlichem Vorstand Vitus Schmid derzeit bei knapp 4,40 Euro. Dies sei “konkurrenzlos in unserer Region”. Seit 2018 seien die Tarife nicht mehr angehoben worden, betonte Schmid in der Mitgliederversammlung der GBD. Angesichts der stark gestiegenen Kosten sei nun aber eine Mieterhöhung unausweichlich.

Der Vorstand kündigte an, diese werde voraussichtlich Mitte 2023 vorgenommen. Zur Dimension äußerte sich Schmid gegenüber unserer Zeitung. Genaue Zahlen ließen sich noch nicht sagen. Die Erhöhung werde wohl bei etwa fünf bis zehn Prozent liegen.

Natürlich sind auch die stark gestiegenen Energiekosten bei der GBD ein Thema. Für manchen Mieter hatte der Vorstand diesbezüglich eine gute Nachricht parat: Die Genossenschaft habe für einen Teil der Wohnungen bereits im vorigen Jahr, also vor der Preisexplosion….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

 „…Immer wieder werden ganze Wohnblöcke von Investoren gekauft, saniert, die Mieten massiv erhöht. Die Bundesregierung könnte die Mieter besser schützen, die Ampel-Parteien sind sich aber uneinig. Lässt die Politik die Mieter im Regen stehen?

Antonie Blüchl lebt seit 25 Jahren mit ihrer Familie in ihrer Mietwohnung in einem Wohnkomplex am Luitpoldpark in München-Schwabing. Hier hat sie ihre beiden Kinder großgezogen, im Haus kennt jeder jeden, die Nachbarschaft ist eine richtige Gemeinschaft. Im Sommer dann der Schock: Alle 90 Mietparteien bekommen Post vom Sozialreferat. Der Wohnkomplex soll verkauft werden. In dem Brief, dessen Inhalt dem BR-Politikmagazin Kontrovers bekannt ist, schreibt Oberbürgermeister Reiter, die Stadt München werde versuchen, “in jedem rechtlich möglichen Fall das Vorkaufsrecht auszuüben”. Sprich: Die Stadt München bemüht sich darum, dem potenziellen Käufer zuvorzukommen, um die Mietwohnungen zu erhalten und die Bewohner damit vor möglichen Luxussanierungen verbunden mit massiven Mieterhöhungen zu schützen….“

Quelle und Volltext: br.de

„…Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss der Mieter die nötigen Angaben bekommen, um das auf Plausibilität überprüfen zu können.

Die Hürden dürften in formeller Hinsicht aber auch nicht zu hoch angesetzt werden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit. Sonst bestehe das Risiko, dass der Vermieter gar nicht modernisiere. (Az. VIII ZR 337/21 u.a.)

Die obersten Zivil­richterinnen und -richter in Karlsruhe entschieden in drei Fällen aus Bremen, dass es ausreiche, die angefallenen Kosten als Gesamtsumme auszuweisen. Außerdem müsse der Vermieter als Betrag oder Quote angeben, zu welchem Anteil es sich dabei um reine Reparaturarbeiten gehandelt habe. Denn nur echte Modernisierungsmaßnahmen berechtigen dazu, die Kosten teilweise auf die Miete umzulegen…“

Quelle und Volltext: anwaltsregister.de

Deutschland: „…Die Lebenshaltungskosten in Deutschland steigen und steigen. Blöd, wenn sich auch die Miete am allgemeinen Preisniveau bemisst. Bei Indexmietverträgen ist das so. Das kann kostspielig sein. Wir klären, was Vermieter dürfen und was nicht.

Indexmietverträge können grundsätzlich eine faire Sache sein. Die Höhe der künftigen Mieten orientiert sich dabei immer an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten. So bekommen Vermieter real immer das, was zum Einzug vereinbart worden ist. Und Mieter können die Erhöhungen exakt nachvollziehen. Nur: In Zeiten erheblicher Inflation kann das richtig teuer werden. Was Betroffene wissen sollten, beantwortet der Deutsche Mieterbund (DMB)….“

Quelle und Volltext: focus.de

  • « Go to Previous Page
  • Page 1
  • Page 2
  • Page 3
  • Page 4
  • Interim pages omitted …
  • Page 14
  • Go to Next Page »

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen
  • tiktok
  • instagram
  • facebook
  • linkedin
  • xing
  • linkedin
  • mobile
  • mail

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg