• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Fischgrät-Parkett rechtfertigt Mieterhöhung

Mieterhöhung

Parkett darf abgenutzt sein — Vermieter kann die Miete erhöhen

Berlin: Wann ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt? Um diese Frage entbrennt regelmäßig Streit zwischen Vermietern und Mietern. Dabei zeigt die Rechtsprechung: Es kommt nicht immer auf den Zustand der Ausstattung einer Wohnung an. Denn ein historisches Fischgrät-Parkett ist immer hochwertig – und zwar unabhängig von seinem Zustand. Daher gilt es in der Regel auch als wohnwerterhöhendes Merkmal. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden (Az.: 211 C 236/16), wie die Zeitschrift Das Grundeigentum des Eigentümerverbandes „Haus & Grund Berlin“ berichtet. Eine höhere Miete kann deshalb rechtens sein.

In dem Fall wollte ein Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Sein Verlangen stützte er auch auf die hochwertige Ausstattung der Altbauwohnung. So war dort ein alter Fischgrät-Echtholzparkettboden verlegt. Der Mieter wandte ein, dass der Boden in einem miserablen Zustand sei. Der gesamte Boden sei gräulich-schwarz verfärbt. Zwischen den Holzstäben existierten erhebliche Fehlstellen und Fugen…..

Die Fischgrät-Verlegung:

Die meisten Bewohner geben auf

München, Schwabing: Wegen teurer Sanierungen werden ihre Mieten um 250 Prozent steigen. Die Eigentümer verweisen auf Feuchtigkeit in den Wänden und Schimmelbefall.

Vor einem halben Jahr hatten sich die Mieter der Agnesstraße 48 noch an die leise Hoffnung geklammert, es könnte sich vielleicht doch alles zum Guten wenden. Trotz der Modernisierungsankündigungen, die ihnen im Juli 2017 ins Haus geflattert waren. Inzwischen ist dem Traum Ernüchterung gefolgt. Die meisten der 15 Mietparteien haben aufgegeben, sie ziehen aus.

“Es ist sehr, sehr traurig”, sagt der Sprecher der einstigen Mietergemeinschaft. “Aber wir wollten uns die zwei Jahre Baustelle nicht antun, um dann letztlich doch aufgrund unbezahlbarer Mieterhöhungen ausziehen zu müssen.” Deshalb geht auch er. Einige Mieter haben mit den Eigentümern Abfindungen ausgehandelt – in welcher Höhe, darüber wurde Stillschweigen vereinbart. “Gemauschel” nennt das eine Mieterin, die noch nicht unterschrieben hat. Drei Wohnungen stehen bereits leer.

Die Agnesstraße 48 ist ein inzwischen bundesweit bekannter Fall. Das Haus an der Ecke zur Zentnerstraße, mehr als hundert Jahre alt und ein Schmuckstück innen wie außen, soll nach einem Eigentümerwechsel saniert und modernisiert werden. Geplant sind der Einbau einer Zentralheizung und die Installation neuer Elektro-Steigstränge, der Austausch der Fenster, die Dämmung der Kellerdecke und des Daches. Außerdem sollen die Balkone vergrößert und neu errichtet sowie die Fassade energetisch modernisiert werden. Auch einen Aufzug wollen die neuen Eigentümer, ein aus drei Gesellschaftern bestehendes Unternehmen namens Agnes 48 UG, einbauen lassen. Vorgesehen ist zudem eine Verschönerung des Hinterhofs….

Quelle und Volltext: Sueddeutsche.de

Erhöhte Miete dreimal gezahlt: Mieterhöhung zugestimmt!

BGH, Beschluss vom 30.01.2018 – VIII ZB 74/16

1. Zahlt der Mieter dreimal die erhöhte Miete, hat er der Mieterhöhung konkludent zugestimmt.

2. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung

Quelle und Volltext: Ibr–online.de

Wärmedämmung bedroht Neuköllner Mieter

Berlin, Neukölln: Tausenden Mietern in Gropiusstadt droht eine Mieterhöhung von bis zu 40 Prozent, weil ihr Vermieter seine Häuser modernisieren und sanieren will. Das Bezirksamt ist machtlos.

Von Tür zu Tür gehen? Das ist ein hartes Geschäft. Das weiß jeder Vertreter. Auch Leo Betker und Oskar Stolz müssen das an diesem kalten Wintertag erfahren. „Ich habe schon unterschrieben“, sagt die Frau mit Kind auf dem Arm. „Wir sind schon dabei“, antwortet ein Paar zwei Türen weiter.

So ging das in den vergangenen Wochen ständig, fast alle hier haben den Protestbrief unterschrieben: Viele in der Gropiusstadt sind aufgebracht, weil die Sorge vor steigenden Mieten den eher armen Stadtrand erreicht hat. Es geht um einen Mietanstieg von über 40 Prozent.

Der Löwensteinring 23/25. Ein achtgeschossiger Riegel mit hundert Wohnungen mitten in der Gropiusstadt. Kurz vor Weihnachten erhielten die Bewohner einen Brief von ihrem Vermieter, der Gropiuswohnen. Das Haus solle saniert und modernisiert werden. Modernisierung – das meint vor allem Wärmedämmung. Und die müssen die Mieter mitbezahlen.

167 Euro Miete mehr im Monat

Für Leo Betker, der von Tür zu Tür rennt und um Unterschriften bittet, bedeutet diese Modernisierung: 167 Euro mehr im Monat. Bisher bezahlt er 384 Euro kalt für 77 Quadratmeter. Danach sollen es 551 Euro sein. Ein Anstieg von 43,5 Prozent. Die neue Warmmiete würde mehr als dreißig Prozent seines Netto-Einkommens auffressen. Deshalb hat Betker einen Härtefallantrag gestellt….

Quelle und Volltext: Tagesspiegel.de

Der Hauptzweck von Mietspiegeln liegt in der objektiven Ermittlung von Mietentgelten, die für vergleichbaren Wohnraum tatsächlich bezahlt werden. Er dient folglich sowohl einzelnen Vermietern als auch Mietern, deren Interessenverbänden, Wohnungsunternehmen, Maklern, der städtischen Verwaltung und nicht zuletzt den Gerichten und Sachverständigen, indem er eine zuverlässige und differenzierte Marktübersicht über den Mietwohnungsmarkt dieser Stadt vermittelt. Die größte Wirkung entfaltet der Mietspiegel aber zweifellos im vorprozessualen Bereich, indem er Anhaltspunkte für eine außergerichtliche Einigung zwischen den Mietvertragsparteien liefert. Durch diese Orientierungshilfe zur Mietpreisfestsetzung für alle am Wohnungsmarkt Interessierten werden viele gerichtliche Mietstreitigkeiten verhindert.

Das Stadtgebiet Augsburg gehört nach der bayerischen Mieterschutzverordnung zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. In diesen Gebieten gilt eine reduzierte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (vgl. § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB) sowie eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen (vgl. § 556 d ff BGB)….

Quelle, Volltext und Broschüren: Augsburg.de

Eine Sanierung, die Mieter verunsichert.

Augsburg: Im Herrenbach wird ein Haus aus den 50ern wieder auf Vordermann gebracht. Normalerweise freut das diejenigen, die darin wohnen. In diesem Fall aber fürchten die Menschen um ihre Bleibe – und nicht nur das.

Die Gebäude sind teils in finsterem Zustand. Graue Fassaden, düstere, dreckige Treppenhäuser, Briefkästen, die aussehen, als hätte jemand versucht, sie in die Luft zu sprengen. Gebaut wurde der Komplex in der Herrenbachstraße in den 50er Jahren. Schwer zu sagen, ob oder wann hier mal etwas grundlegend saniert wurde. Angekündigt hatte die „München-Augsburger Wohnungsbaugesellschaft“, kurz Mawog, eine solche Generalsanierung mal. Das war vor etwa sieben Jahren, seitdem herrschte Stillstand, und die Mawog hat ihren Geschäftsbetrieb seit Januar eingestellt.

Der Stillstand ist nun vorbei. Wer sich vor Ort umschaut, sieht großflächig eingerüstete Häuser und hört Bohrmaschinen, Gehämmer und Rattern. Die Gebäude der Hausnummern 14 bis 24 b sollen………

  • « Go to Previous Page
  • Page 1
  • Interim pages omitted …
  • Page 12
  • Page 13
  • Page 14

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen
  • tiktok
  • instagram
  • facebook
  • linkedin
  • xing
  • linkedin
  • mobile
  • mail

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg