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Holzmann-Bauberatung

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Modernisierungsumlage soll sinken

Mieterhöhung

Das gezielte “Herausmodernisieren” von Mietern durch ihre Vermieter soll künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und für Mieter Schadensersatzansprüche begründen.

Das erklärt die Bundesregierung. Sie verweist auf den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform, der am 04.06.2018 in die Ressortabstimmung gegeben worden sei. Darin sei vorgesehen, Mieter besser vor unverhältnismäßigen Belastungen durch Modernisierungsmaßnahmen zu schützen. Konkret solle die Modernisierungsumlage von 11% auf 8% abgesenkt werden; dies gilt für Gebiete, in denen Kappungsgrenzen gelten, also gesetzliche Schranken für Mieterhöhungen. In der Antwort bekennt die Bundesregierung zugleich, bisher keinerlei Erkenntnisse über den Umfang von unverhältnismäßigen Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen zu haben. Auch über Klagen oder Beschwerden wisse man nichts, da “Herausmodernisieren” in der Justizstatistik nicht gesondert erfasst werde.

Quelle: juris.de

OB Dieter Reiter will die Zuschussbescheide der Schwabinger GBW-Mieter prüfen lassen – um in Einzelfällen die Förderung erhöhen

Dieter Reiter (SPD) will die GBW-Mieter am Ackermannbogen “in dem begrenzten rechtlichen Spielraum”, der der Stadt zur Verfügung steht, weiter “unterstützen”. In einem Brief an die Vorsitzenden der Mietergemeinschaft bietet Münchens Oberbürgermeister den Mietern der Adams-Lehmann-Straße 83-95 an, ihre derzeit gültige Bewilligungsbescheide für die einkommensorientierte Zusatzförderung erneut vom Amt für Wohnen und Migration überprüfen zu lassen. Der Freistaat habe rückwirkend zum 1. Mai die Einkommensgrenzen mit einer Rechtsänderung angehoben und neu strukturiert. Dadurch könne sich für die Mieter “in Einzelfällen unter Umständen eine höhere finanzielle Zusatzförderung ergeben”. Allerdings nur dann, wenn nicht bereits der Höchstbetrag von 3,75 Euro pro Quadratmeter gezahlt werde. Bei denjenigen Mietern, die von diesem Angebot profitieren würden – und das sind laut ihrem Anwalt Michael Löffler nur wenige – würde das Mietminderungen um die 30 Euro ausmachen können. Die Mieterhöhungen liegen aber bei mehr als hundert Euro. (…)

Quelle und Volltext: sueddeutsche.de

…Keine Mieterhöhung!

BGB a.F. § 554 Abs. 3 Satz 3; EGBGB Art. 229 § 29; ZPO § 522 Abs. 2

Hat der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme sachlich falsch als Instandsetzungsmaßnahme angekündigt, ohne Angaben zu einer Mieterhöhung zu machen, ist diese auf Dauer ausgeschlossen. Die entgegenstehende Entscheidung des BGH vom 02.03.2011 (IMR 2011, 174) ist durch das Mietrechtsänderungsgesetz überholt.

LG Berlin, Beschluss vom 12.03.2018 – 66 S 283/17
vorhergehend: LG Berlin, Beschluss vom 01.02.2018 – 66 S 283/17

(…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Nach dem verlorenen Musterprozess soll es für die GBW-Mieter am Ackermannbogen eine politische Lösung geben

Die Mieter der GBW-Wohnungen an der Schwabinger Adams-Lehmann-Straße schöpfen wieder Hoffnung. Nach dem verlorenen Prozess vor dem Münchner Landgericht Anfang Mai, bei dem der Vermieterin GBW das Recht zugesprochen wurde, für den einkommensorientiert geförderten Wohnraum (EOF) der Anlage dieselben Mieterhöhungen wie für frei finanzierte Wohnungen zu verlangen, hat nun das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr reagiert. Aktuell prüfe man, so Staatssekretär Josef Zellmeier (CSU), “was für die Mieter getan werden kann und wie wir bei den künftigen Förderungen die Möglichkeiten für Mieterhöhungen einschränken können”. Sprecherin Kathrin Fändrich konkretisiert auf SZ-Nachfrage: Man prüfe “Lösungsmöglichkeiten sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft”. (…)

Quelle und Volltext: sueddeutsche.de

Das bayerische Kabinett investiert vor der Landtagswahl viel Geld. Gefördert werden aber nicht nur Mieter. Auch Häuslebauer bekommen Hilfe

München: Fünf Monate vor der Landtagswahl hat die Staatsregierung ein milliardenschweres Wohnbaupaket auf den Weg gebracht. Allein in die Wohnraumförderung sollen heuer knapp 900 Millionen Euro fließen, etwa 250 Millionen Euro mehr als bisher geplant. Zur Förderung von Häuslebauern sollen ab nächstem Jahr eine bayerische Eigenheimzulage und eine Aufstockung des Baukindergelds hinzukommen. Für die Gründung einer staatlichen Wohnbaugesellschaft „BayernHeim“ sind weitere 500 Millionen veranschlagt, wie die Staatskanzlei am Dienstag nach der Kabinettssitzung mitteilte.

„Das dürfte die größte Offensive sein, die Bayern in den letzten Jahren, vielleicht Jahrzehnten für den Wohnungsbau unternommen hat“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anschließend. So sind 365 Millionen Euro für die Wohnbauförderung des Freistaats vorgesehen, 150 Millionen für kommunalen Wohnungsbau. Da alljährlich tausende Sozialwohnungen in den freien Markt übergehen, will die Staatsregierung bei neuen Sozialwohnungen die Bindefrist von 25 auf 40 Jahre verlängern. In staatlichen Wohnungen sollen die Mieter fünf Jahre von Mieterhöhungen verschont bleiben. Außerdem werde die Staatsregierung „Grundstücke einbringen, insbesondere die staatlichen“, wie Bauministerin Ilse Aigner (CSU) sagte….

Protest in Stuttgart gegen Vonovia: Rentnerin soll 63 Prozent mehr Miete zahlen

Das Immobilienunternehmen Vonovia plant in Stuttgart die Modernisierung hunderter günstiger Wohnungen. Die Mieten steigen danach kräftig. Es hagelt Vorwürfe und Proteste – doch es gibt keine rechtliche Handhabe.

Stuttgart: Ursula Kienzle blickt fassungslos auf das Schreiben in ihrer Hand. Ihr Vermieter, das Bochumer Wohnungsunternehmen Vonovia, teilt ihr mit, dass das Hochhaus in der Friedhofstraße, in dem sie lebt, modernisiert wird. „Unsere Kunden sollen sich bei Vonovia wohlfühlen“, heißt es in dem Brief, den die 80 Mieter bekommen haben. Von Juni bis Februar soll einiges gemacht werden – von der neuen Sprechanlage bis zum Austausch der Aufzugskabinen. Doch die helle Begeisterung ruft das bei den Bewohnern des Gebäudes am Rande des Nordbahnhofsviertels nicht hervor. „Das ist eine Luxussanierung, die die Kosten hochtreibt“, sagt Ursula Kienzle. Denn Teile der Baumaßnahmen werden auf die Mieter umgelegt.

Die Rentnerin soll künftig statt 417 Euro Kaltmiete für ihre 53 Quadratmeter große Wohnung 653,40 Euro bezahlen. Eine Steigerung um satte 63 Prozent. „Das kann ich mir nicht leisten. Ich wüsste dann nicht wohin, denn eine andere günstige Wohnung zu finden, ist aussichtslos.“ So geht es hier vielen. Für die Rentnerin, die in den 17 Jahren an dieser Stelle diverse Eigentümerwechsel erlebt hat, ist die Vonovia „die schlimmste Heuschrecke von allen“. Und sie ärgert sich über die Politik: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Solchen Konzernen müsste man das Handwerk legen. Doch die Regierung schaut nur zu.“ Und auch Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn kommt nicht gut weg: „Bei dem passiert in Sachen Wohnungsmarkt gar nichts.“…

Quelle und Volltext: Stuttgarter-Nachrichten.de

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