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Holzmann-Bauberatung

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Nachverdichtung in Stuttgart

Mieterhöhung

Vonovia will neue Wohnungen bauen

Deutschlands größter Immobilienkonzern Vonovia steht wegen hoher Mieten und umstrittener Modernisierungen in der Kritik. Jetzt steht ein Gespräch mit OB Fritz Kuhn bevor. Dabei soll es auch darum gehen, wo der Großvermieter selbst zum Bauherrn werden könnte.

Stuttgart – Vonovia tritt bisher bundesweit vor allem als Vermieter auf. Regelmäßig werden Konkurrenten übernommen und große Bestände hinzugekauft. Häufig hagelt es danach Kritik, weil Vonovia relativ einfache und deshalb bezahlbare Wohnungen aufwendig modernisiert und die Mieten danach massiv erhöht. Das ist auch in Stuttgart der Fall, wo der Bochumer Immobilienriese derzeit über 4600 Wohnungen besitzt. 279 davon werden allein in diesem Jahr modernisiert – unter großem Protest der Mieter. (…)

Quelle und Volltext: stuttgarter-nachrichten.de

BGB §§ 555b, 555d, 559, 559b

Der Anbau eines Aufzugs/Fahrstuhls an ein mehrstöckiges Wohnhaus ist keine “Luxusmodernisierung”.*)
AG Brandenburg, Urteil vom 31.08.2018 – 31 C 298/17

Tatbestand: Die Klägerin begehrt von dem Beklagten eine Mieterhöhung aufgrund einer unstreitig durchgeführten Modernisierungsmaßname (Anbau eines Personen-Aufzugs an ein Mietshaus).

Zwischen den Prozessparteien besteht auf der Grundlage des unter dem 05.04.2007 vereinbarten Vertrages ein Mietverhältnis über eine im 3. Obergeschoß gelegene 3-Raum-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 73,60 m², gelegen …-Straße 4 in … Vor der Modernisierung dieses vom Beklagten bewohnten Hauses war dieser unstreitig verpflichtet eine Netto-Kalt-Miete in Höhe von 291,46 Euro/Monat zuzüglich einer Betriebskosten-Vorauszahlung in Höhe von 115,49 Euro/Monat – mithin eine monatliche Brutto-Warm-Miete von insgesamt 406,95 Euro (291,46 Euro + 115,49 Euro) – an die Klägerin zu zahlen. (…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Zur Wirksamkeit eines mit einem Sachverständigengutachten begründeten Zustimmungsverlangen gemäß § 558a BGB

Leitsätze

  1. Im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens ist der Pflicht des Vermieters zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens grundsätzlich Genüge getan, wenn das Gutachten Angaben über Tatsachen enthält, aus denen die geforderte Mieterhöhung hergeleitet wird, und zwar in einem Umfang, der es dem Mieter gestattet, der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise selbst überprüfen zu können. Der Sachverständige muss somit eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen (Fortführung von BGH, Urt. v. 03.02.2016 – VIII ZR 69/15 – NJW 2016, 1385 Rn. 10).
  2. Nach dieser Maßgabe ist das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht schon deshalb aus formellen Gründen unwirksam mit der Folge, dass die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung als unzulässig abzuweisen wäre, weil der Sachverständige die betreffende Wohnung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht besichtigt hat. (…)

Quelle und Volltext: juris.de

Widerstand gegen Vonovia

Der Konflikt um satte Mieterhöhungen bei Deutschlands größtem Immobilienunternehmen Vonovia spitzt sich zu. Der Stadt Stuttgart liegt jetzt eine Anzeige vor. Bestätigen sich die Vorwürfe, könnte es teuer werden.

Stuttgart. Die Aufforderung ist deutlich. „Wir zeigen hiermit an, dass die Vonovia bei Wiedervermietungen in Stuttgart nicht nur gegen die Mietpreisbremse, sondern auch gegen Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verstößt. Wir verlangen von der Stadt Stuttgart, dass sie diese Ordnungswidrigkeit verfolgt.“ Diese Zeilen finden sich in einer Anzeige gegen Deutschlands größtes Immobilienunternehmen. Sie stammt von einer Mieterinitiative und ist jetzt an mehrere Ämter sowie an Oberbürgermeister Fritz Kuhn gegangen.
Vonovia besitzt bundesweit 390 000 Wohnungen, gut 4600 davon befinden sich in der Landeshauptstadt. Viele Mieter begehren derzeit gegen den Wohnungsriesen auf, weil nach umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen die bisher günstigen Mieten stark steigen sollen. Bezahlbarer Wohnraum wird so immer knapper. (…)

Quelle und Volltext: stuttgarter-nachrichten.de

Wann darf ein Vermieter die Miete erhöhen?

Führt ein Vermieter Modernisierungen am Mietobjekt durch, die zu Energieeinsparungen führen, kann er die Miete erhöhen. Allerdings muss er auch begründen können, inwiefern es durch die Änderungen zu einer Energieeinsparung kommt. Haben die Modernisierungen auch Nachteile für den Mieter, können diese den Vorteil der Energieeinsparung wieder aufheben und die Mieterhöhung unzulässig machen. Dies berichtet die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH mit Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom Januar 2018. (AG Charlottenburg, Az. 202 C 374/17)

(…)

Quelle und Volltext: baulinks.de

Etwa 60 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland werden von Privatleuten vermietet. Im Vergleich zu großen Wohnkonzernen scheinen sie zurückhaltender zu sein, wenn es darum geht, Mieten schnell und kräftig zu erhöhen.
Gründe gibt es mehrere: Manche Privatvermieter kennen die Rechtslage nicht so genau, andere wollen ein gutes Verhältnis mit dem Mieter nicht gefährden.

Die kurioseste Geschichte, die Helga Schmidt, 75, mit einem Mieter erlebt hat, handelt von einer dreckigen Badewanne. “Die ist ja schwarz”, beschwerte sich der Mieter bei ihr und verlangte nach einer neuen Wanne. Schmidt antwortete, ob sie zum Putzen vorbeikommen solle, empfahl ihm ein gutes Scheuermittel – und hörte nie mehr von der schwarzen Wanne. (…)

Quelle und Volltext: süddeutsche.de

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