„…Das IGB-Merkblatt 2 „Gipsputz und Gips-Kalkputze auf Beton“ liegt nun in aktualisierter Fassung 11/2023 vor. Es wurde vom Bundesverband der Gipsindustrie e.V. unter Mitwirkung des Bundesverbandes Ausbau und Fassade sowie des Fachverbandes der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg überarbeitet.
Gipsputz ist ein wohngesunder und wirtschaftlicher Baustoff mit ästhetisch anspruchsvoller Optik, der im Hochbau breitflächig eingesetzt wird. Gerade in überwiegend in Betonbauweise ausgeführten Räumen verbessern Gipsputze nachhaltig die Lebens- und Aufenthaltsqualität und sorgen für ein behagliches Raumklima.
Voraussetzung für die guten Anwendungs- und Nutzungseigenschaften von Gipsputz sind jedoch die sorgfältige Planung und Verarbeitung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Dazu gehören besonders beim Verputzen von Betonflächen auch die Beurteilung und eventuelle Vorbehandlung des Untergrundes….“
Quelle und Volltext: ausbauundfassade.de