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Holzmann-Bauberatung

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Bleileitungen in Trinkwasseranlagen ab 2026 verboten

Meldepflicht

Deutschland: „…Trinkwasseranlagen, deren Leitungen oder Teilstücke davon noch aus Blei bestehen, müssen bundesweit bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das schreibt die im Juni 2023 überarbeiteten Trinkwasserverordnung verbindlich vor. Andernfalls drohen Wohnungsunternehmen Bußgelder und hohe Folgekosten.

Bleihaltige Bauteile im Trinkwasser stellen insbesondere für Kinder, Schwangere und Säuglinge ein Gesundheitsrisiko dar. Gelangt Blei aus den Leitungen ins Trinkwasser können neurologische Schäden, Blutbildungsprobleme und Entwicklungsstörungen auftreten. Gemäß Trinkwasserverordnung ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Trinkwasser frei von Krankheitserregern und schädlichen Stoffen ist. Wohnungsunternehmen sind daher in der Pflicht, bis Januar 2026 sämtliche bleihaltige Leitungen auszutauschen oder stillzulegen. Weiter gilt eine Nachweispflicht auf Anfrage von Behörden oder Mietern sowie eine Meldepflicht bei nachgewiesenem Blei im Wasser….“

Quelle und Volltext: bundesbaublatt.de

Landkreis: „….Bis Ende Oktober 2022 müssen Wohnungs- und Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Das muss nicht, kann aber kompliziert werden. Für viele kann es zudem teuer werden. Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen zum Thema.

Die neu berechnete Grundsteuer wird zwar erst 2025 erstmals erhoben, die Datenabfrage startet jedoch bereits jetzt. Die offizielle Begründung dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Demnach müssen die derzeit genutzten Grundstückswerte im Steuerfestsetzungsverfahren aktualisiert werden.

Grundsteuer: Alte Berechnungsgrundlagen von 1964 und 1935

Bislang werden zur Berechnung in den alten Bundesländern Werte von 1964 und in den neuen Bundesländern von 1935 genutzt. Die meisten Bundesländer wenden für die Neuberechnung das sogenannte Bundesmodell an, Bayern geht einen anderen Weg.

In jedem Fall bedeutet es Aufwand für Millionen Steuerpflichtige, denn für die Neuberechnung der Grundsteuer müssen bebaute und unbebaute Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Flächen in Deutschland (also nicht die Ferienwohnung im Ausland) neu bewertet werden. Den Kopf in den Sand stecken und nichts tun ist keine Option….“

Quelle und Volltext: br.de

Berlin: Um ein Haus zu bauen, sind viele Helfer notwendig. Auch Verwandte, Nachbarn oder Kollegen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Bauherren müssen die Zahl der Helfer, geplante Eigenleistungen und beauftragte Unternehmen innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) melden, informiert diese. Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob die Helfer entlohnt werden oder nicht. Bauherren sollen zudem die geleisteten Arbeitsstunden nachweisen. (…) 

Quelle und Volltext: sueddeutsche.de

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