Deutschland: „…Der Fachbereich Bauwesen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat gemeinsam mit Verbänden aus Handwerk, Handel und Industrie verbindliche Anforderungen für keilgezinkte Dachlatten definiert. Die Regelungen wurden am 26. Februar 2026 im Rahmen der Dach+Holz als Anhang zur bestehenden Dachlattenvereinbarung unterzeichnet und veröffentlicht. Ziel ist die weitere Reduzierung von Durchsturzunfällen bei Dacharbeiten.
Grundlage ist die „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz” aus dem Jahr 2022. Sie enthält Vorgaben zu Produkteigenschaften, Sortierung, Kennzeichnung und Markierung von Dachlatten, die als Standplatz bei Bauarbeiten genutzt werden. Dachlatten, die als Standfläche dienen, müssen durchbruchsicher ausgeführt sein….“
Quelle und Volltext: baulinks.de