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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

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Bauwirtschaft drängt auf Preisgleitklauseln bei allen Bauverträgen

Leistungen

Baden-Württemberg: „…Die extremen Preiserhöhungen beim Baumaterial bringen Bauunternehmen in eine Zwickmühle. Sie müssen die Mehrkosten für Stahl oder Bitumen stemmen, sind aber an die Preise in ihren Angeboten gebunden. Die Bauwirtschaft in Baden-Württemberg fordert deshalb erneut eine faire Verteilung der Kostensteigerungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Das Problem der immensen Preissteigerungen für Baumaterialien wird für die Bauunternehmen immer größer. Gegenüber ihrem Auftraggeber sind sie verpflichtet, ihre Leistungen zu den von ihnen angebotenen Preisen zu erbringen. Anpassen können sie ihre Angebotspreise im Nachhinein nicht. Gleichzeitig müssen sie aktuell erhebliche Mehrkosten tragen, so zum Beispiel für Betonstahl oder Bitumen…“

Quelle und Volltext: bi-medien.de

„…Art und Umfang der kontrollierenden und überwachenden baubegleitenden Leistungen werden mit unseren Kunden nach deren Wünschen vereinbart und entsprechend geplant, können aber auch während des laufenden Auftrags, soweit einplanbar, angepasst werden. In aller Regel finden Kontrollgänge auf den Baustellen unangemeldet statt und Besprechungen mit den am Bau Beteiligten mit vorausgehender Terminvereinbarung….“

Troody®, unser Maskottchen, bietet Hilfe an, wir unterstützen Sie gerne. Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite: holzmann-bauberatung.de

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Deutschland: „….Den passenden Haus- und Grundstücksverwalter finden

Immobilienverwalter verfügen über eine besondere Vertrauensstellung. Sie verwalten das Immobilienvermögen eines Eigentümers oder das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft und führen für ihre Auftraggeber Beschlüsse und Vorgaben aus. Dabei geht es um einen meist nicht unerheblichen Teil des Vermögens ihrer Kunden. Daher ist die Auswahl eines geeigneten Verwalters von besonderer Bedeutung, damit die spätere Zusammenarbeit erfolgreich wird.

Um sich vor mangelhaften Leistungen und damit einhergehenden Vermögensverlusten zu schützen, sollten Eigentümer auf die berufliche Qualifikation des Verwalters achten. Dabei sollte der Hausverwalter über eine Grundqualifikation mit Bezug zur Immobilienwirtschaft verfügen. Der klassische Ausbildungsberuf ist dabei der Immobilienkaufmann. Auch sollte man darauf achten, dass sich der Verwalter regelmäßig fortbildet, da sich rechtliche Rahmenbedingungen fortlaufend ändern.

Quelle und Volltext: sonderthemen.tagblatt.de

Hamburg: „…Regelmäßig kommt es bei Bauträgerverträgen zu einem Streit darüber, wann die letzte Rate des Ratenplans gemäß § 3 Abs. 2 MaBV fällig wird. Einigkeit besteht grundsätzlich noch darin, dass dies erst dann der Fall ist, wenn alle vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht sind – streitig ist allerdings, wie Mängel der erbrachten Arbeiten in diesem Zusammenhang zu bewerten sind. Dazu werden grundsätzlich die folgenden Auffassungen vertreten…“

Quelle und Volltext: juris.de

Deutschland: „…Von einem „vollen Erfolg“ spricht der Bundesfinanzminister. Doch unumstritten ist das Baukindergeld nicht. Fest steht: Hunderttausende Familien bekommen die staatliche Leistung, mehr als 6 Milliarden Euro sind schon überwiesen – und das Angebot wurde um drei Monate verlängert.

Gut zwei Jahre nach Einführung des Baukindergeldes haben nach jüngsten Zahlen der staatlichen Förderbank KfW bisher 291.855 Familien in Deutschland eine Zusage für den staatlichen Eigenheim-Zuschuss erhalten. Bis einschließlich November 2020 gewährte die KfW im Rahmen des seit September 2018 laufenden Programms Unterstützung in einer Gesamthöhe von 6,125 Milliarden Euro….“

Quelle und Volltext: focus.de

Augsburg: „…Ein Bauvertrag (Werksvertrag) ist kurz beschrieben ein privatrechtlicher Vertrag, welcher den gegenseitigen Austausch von Leistungen regelt. Im Bauvertrag verpflichtet sich ein Auftragnehmer ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (durch den Auftraggeber) herzustellen.

Bauverträge werden in aller Regel für Neubaumaßnahmen, Umbauten, Renovierungen, Sanierungen oder auch umfangreich kleineren Einzelleistungen geschlossen. 

Im Gegensatz zum Bauvertrag ist der Erwerb eines Fertighauses beispielsweise oftmals mit einem Kaufvertrag verbunden. Hierbei bestellen Sie als Auftraggeber nicht die einzelnen Gewerke, sondern Sie kaufen, wenn man so will, ein Stück Haus. Im Grunde nichts anderes als wenn Sie ein Auto kaufen, nur dass beim Erwerb von Immobilien nicht nur etwas strengere Anforderungen gelten, sondern auch eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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