• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Häuslebauer klagt vor dem Landgericht Memmingen gegen die Stadt Burgau

Landgericht

Burgau: „…Die Stadt Burgau und ein ehemaliger Hausbesitzer treffen sich erneut vor Gericht. Es geht um eine Klausel im Kaufvertrag und das Wiederkaufsrecht.

Richter Peter K. erklärte zu Beginn der Verhandlung: „Die Sache ist komplex.” Und sie zieht sich schon seit einiger Zeit hin – zum wiederholten Male trafen sich diese Woche ein ehemaliger Hausbesitzer und die Stadt Burgau vor dem Landgericht Memmingen. Es geht natürlich um Geld und um eine strittige Klausel im notariell beglaubigten Kaufvertrag zwischen der Stadt und dem einstigen Häuslebauer. Wenn’s für sie dumm läuft, könnte wegen des Vertrags auch noch die Burgauer Notarin in den Rechtsstreit mit hineingezogen werden….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Koblenz: „…Bei einem Dachstuhlbrand entsteht ein Schaden von 70.000 Euro. Gerade stehen müssen die verantwortlichen Dachdecker dafür nicht – aus vertraglichen Gründen.

Der Fall: Zwei Dachdecker verlegen auf einem Steildach Schweißbahnen, in dem sie diese mit einem Schweißbrenner verkleben. Abends kommt es zu einem Dachstuhlbrand. Der Gebäudeversicherer des Bauherrn kommt für den Schaden auf und nimmt die Dachdecker in Regress, sie sollen rund 70.000 Euro zahlen. Aus Sicht der Versicherung haben sie das Dach nicht ausreichend mit feuerfestem Material geschützt und keine ausreichende Brandwache gehalten.

Das Urteil: Das Landgericht Koblenz weist die Klage ab. Den Dachstuhlbrand hätten die Männer nicht schuldhaft verursacht. Ihnen sei weder Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last zu legen.

Schadensersatzansprüche kämen aber schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich um Schwarzarbeit handelte. Bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind Verträge gemäß § 134 BGB nichtig, sodass aus diesen Verträgen beiderseits keine Ansprüche hergeleitet werden können….“

Quelle und Volltext: handwerk.com

„…Ein Immobilienmakler hat die Pflicht, seinen Auftraggeber vor möglichen Risiken beim Grundstücksgeschäft zu warnen.

Hat er Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Interessenten, muss er dem Verkäufer sogar vom Verkauf abraten. Kommt der Kaufvertrag deswegen nicht zustande und entstehen dem enttäuschten Interessenten daraufhin finanzielle Schäden, haftet der Makler hierfür nicht. Das hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts entschieden.

Im konkreten Fall war der Makler von einem Grundstückseigentümer mit dem Verkauf einer Immobilie im Landkreis Bad Dürkheim beauftragt worden. Eine Frau aus Neustadt a.d. Weinstraße meldete sich, besichtigte das Anwesen und führte mit dem Eigentümer Verkaufsgespräche. Ein Kaufvertrag kam dann aber nicht zustande und das Haus wurde schließlich an einen anderen Interessenten veräußert….“

Quelle und Volltext: juris.de

LG Saarbrücken, Beschluss vom 12.05.2020 – 15 OH 61/19

1. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind Ortstermine zur Beweisaufnahme durch Sachverständige durchzuführen, auch wenn eine Partei nicht mit der Durchführung einverstanden ist.

2. Die Einhaltung der üblichen Infektionsschutzregeln ist durch den Sachverständigen sicherzustellen.

Quelle und Volltext: IBR-Online.de

Berlin: „…Die Parteien streiten über die Räumung und Herausgabe eines Grundstücks, das der beklagte Verein, der sich als “anarcha-queer-feministischen Hausprojekt Liebig 34” bezeichnet, gepachtet hatte. Der Pachtvertrag war auf den Ablauf des 31.12.2018 befristet worden, dann aber nach Vertragsende nicht herausgegeben worden. Nachdem der Vertreter des Beklagten bei einem früheren Prozesstermin im Januar 2020 die Hauptverhandlung verlassen und keine weiteren Anträge gestellt hatte, hatte die Kammer am 03.0.2020 ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten erlassen.

Der Verein wurde zur Räumung und Herausgabe des Grundstücks und des Gebäudes Liebigstraße 34/Ecke Rigaer Straße 97 in Berlin-Friedrichshain sowie auf Zahlung von rund 20.000 Euro für die Kosten von Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung und zum Ausgleich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt. Hiergegen legte der beklagte Verein Einspruch ein…“

Quelle und Volltext: juris.de

München: „…Um knapp 900 000 Euro sollen zwei Männer und eine Frau Kaufinteressenten im Münchner Umland geprellt haben – mit der Reservierung von Bauland, das es überhaupt nicht gab. Nun sitzen die drei auf der Anklagebank des Landgerichts II in München.

Weil sie Hunderttausende Euro für die Reservierung von angeblichem Bauland, das es nicht gab, im teuren Münchner Umland genommen haben sollen, müssen sich zwei Männer und eine Frau von heute an vor dem Münchner Landgericht II verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern im Alter von 83 und 61 Jahren und der 37 Jahre alten Frau vor, zwischen 2017 und 2018 Kaufinteressenten und Architekten bei mehreren falschen Bauprojekten um insgesamt rund 900 000 Euro geprellt zu haben….“

Quelle und Volltext: focus.de

  • « Go to Previous Page
  • Page 1
  • Page 2
  • Page 3
  • Go to Next Page »

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen
  • tiktok
  • instagram
  • facebook
  • linkedin
  • xing
  • linkedin
  • mobile
  • mail

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg