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Holzmann-Bauberatung

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Investor über Augsburger „Quecksilber-Hotel“ erschüttert: „Da steht einfach eine Bauruine“

Landgericht

Augsburg: „…Statt einer Vorzeigeherberge mit historischem Industriecharme ist das Hotel im Kammgarnquartier für rund 150 Investoren seit Jahren ein Albtraum. Einer war unlängst vor Ort – und ist entsetzt.

Der neue Putz bröckele schon ab, Klinkersteine fehlten und aus dem Schornstein, der das Textilviertel überragt, wachse bereits ein Bäumchen. Als Frank Hilgers neulich nach Augsburg reiste und das Kesselhaus im ehemaligen Kammgarnquartier aufsuchte, konnte er kaum glauben, was er sah: Eher eine Ruine, als ein Hotel, das bald eröffnet werden könnte. Für den Rheinländer und die rund 150 weiteren Investoren ist das geplante Hotel, das wegen einer Quecksilber-Havarie nie in Betrieb ging, seit rund drei Jahren ein Albtraum. Am Augsburger Landgericht sind über hundert Verfahren anhängig….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Illertissen: „…Eine Seniorin kämpft seit sieben Jahren darum, dass der Kanalbau am Saumweg als Ursache für Bauschäden anerkannt werden. Am Montag wird vor Gericht verhandelt.

Die Anwohnerin am Saumweg ist verzweifelt und stinksauer auf die Stadt Illertissen: Seit sieben Jahren kämpft sie darum, dass die an Haus, Hofpflaster und Gartenmauer entstandenen Risse und Setzungen als Schäden anerkannt werden, die durch den Kanalbau in der Straße verursacht wurden. Die Frau will, dass finanzieller Schadensersatz geleistet wird, damit sie mit dem Renovieren beginnen kann. Am Montag wird darüber erneut vor dem Landgericht in Memmingen verhandelt.

Die Seniorin will nicht aufgeben. Die Schäden, die sie auf die Erschütterungen zurückführt, reichen bis über zwei Stockwerke in ihre Wohnung….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Augsburg: „…Bei Projekten eines Geschäftsmannes im Raum Augsburg gab es viele Probleme. Nun verdonnert das Landgericht ihn zu hohen Zahlungen – und ihm droht weiterer juristischer Ärger.

Der Unternehmer aus dem Raum Augsburg hat in den vergangenen Jahren viele Projekte angefasst. Immobilien gekauft, sie vermietet, über Firmen hat er als Bauträger neue Wohnungen errichten wollen, etwa in Mering und Klosterlechfeld. Oft allerdings tauchten Probleme auf, es ging um Mängel am Bau, um Verzögerungen. In Augsburg kam ein Streit mit den Stadtwerken (SWA) hinzu, zeitweise drohte Mietern in der Haunstetter Straße ein kalter Winter. Nun muss der Mann laut mehreren Gerichtsurteilen viel Geld an frühere Kunden zahlen – und könnte auch strafrechtlich belangt werden….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Aindling: „…Große Lücken in neuen Baugebieten sind vielen Kommunen im Wittelsbacher Land ein Dorn im Auge. Deshalb gibt es für die meisten gemeindlichen Grundstücke einen Bauzwang, das heißt eine Frist, in der gebaut werden muss. Halten sich die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nicht daran, hat die Kommune in der Regel ein Rückkaufsrecht. Ein derartiger Fall landete jetzt vor dem Landgericht Augsburg. Der Markt Aindling klagt gegen eine Frau, die seinen Angaben nach erst nach der vorgegebenen Frist mit dem Neubau begonnen hat. Ein Vergleich sieht nun vor, dass die Frau 50.000 Euro “nachzahlen” soll. Nach Ansicht der Frau ist das nicht gerecht. 

Der Bauplatz der Frau, die Anfang 40 ist, ist knapp 800 Quadratmeter groß und liegt in einem der neueren Baugebiete in Aindling. Die frühere Aindlingerin, die mit ihrer Familie derzeit noch im Landkreis Augsburg wohnt, hat das Grundstück 2013 erworben. Im Kaufvertrag ist eine Frist für den Baubeginn von acht Jahren festgelegt. Die Frist für die Fertigstellung beträgt zehn Jahre….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Dachau: „…Das Trinkwasser in einer Dachauer Kita ist kontaminiert. Die Stadt hat nun den Planer auf Schadensersatz in Höhe von 450.000 Euro verklagt. Der spricht von „fehlerhaftem Nutzerverhalten“.

Man kannte sich, man vertraute sich, man arbeitete über Jahrzehnte gut zusammen. Am Dienstag aber trafen sich ein Dachauer Ingenieurbüro sowie die Große Kreisstadt vor dem Landgericht München II – als Gegner. Es ging um schlechte Arbeit, falsche Angaben und vor allem: um richtig viel Geld.

Konkret wirft die Stadt, vor Gericht vertreten durch den Augsburger Rechtsanwalt Dr. Sebastian Bachmann, dem Planungsbüro vor, beim Bau der Kinderkrippe an der Friedenstraße 4 im Jahr 2009 sowie bei der vier Jahre später erfolgten Erweiterung des Gebäudes im Zuge der Bauüberwachung nicht hinreichend geprüft zu haben, dass die Ausführung der Wärmedämmung der Trinkwasserleitungen abweichend von der Planung ausgeführt wurde.

So sei die Dämmung in den nebeneinander verlaufenden Warm- und Kaltwasserleitungen so schlecht, dass das heiße Wasser das kalte Wasser nebenan erwärmt und das kalte Wasser das in der Leitung nebenan fließende warme Wasser kühlt. Die Folge sei hüben wie drüben lauwarmes Wasser, das zu einem „massiven, wiederkehrenden Legionellenbefall der Trinkwasserleitungen der Kinderkrippe“ geführt haben soll….“

Quelle und Volltext: merkur.de

„…Ein Architekt macht einen Planungsfehler. Hinweise der Handwerker ignoriert er – und verklagt sie später wegen des resultierenden Mangels. Zu Unrecht.

Der Fall: Ein Architekt wird von einem Kunden mit einer Flachdachsanierung beauftragt. Zunächst plant er die Sanierung, dann beauftragt dann er einen Baubetrieb mit der Ausführung. Während der Bauarbeiten meldet der Betrieb beim Architekten Bedenken an. Die Art der Dachsanierung entspreche nicht den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Der Architekt reagiert nicht auf den Bedenkenhinweis. Folge: Die fertige Sanierung ist nicht EnEV-konform. Der Architekt wird daher von seinem Kunden verklagt. Im Prozess stellen die Richter Planungsfehler fest und verurteilen den Architekten zu 93.000 Euro Schadensersatz. Der Architekt verklagt daraufhin den Baubetrieb.

Das Urteil: Vor dem Landgericht Flensburg scheitert der Architekt mit seiner Klage. Der Betrieb habe zumindest einen mündlichen Bedenkenhinweis erteilt. Im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Architekten führe das dazu, dass der Architekt allein hafte.

Gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B müsse eine Bedenkenanzeige zwar schriftlich erfolgen. Ein mündlicher Bedenkenhinweis sei aber „nicht gänzlich unbeachtlich“, sondern könne zu einem „anspruchsausschließenden Mitverschulden des Auftraggebers“ führen….“

Quelle und Volltext: handwerk.com

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