AG Esslingen, Urteil vom 28.11.2025 – 8 C 1379/24
Esslingen: „…Eine Aufklärungspflicht des Vermieters über eine Verkaufsabsicht besteht vor Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags jedenfalls dann nicht, wenn diese noch nicht auf einen konkreten Kaufinteressenten konkretisiert ist….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de