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Holzmann-Bauberatung

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Hauskauf: Wo der Traum vom Eigenheim bezahlbar ist

Kaufinteressenten

„….Sinkende Immobilienpreise, fallende Bauzinsen und steigende Einkommen haben dazu geführt, dass sich wieder mehr Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden leisten können. 

Ein eigenes Haus mit Garten – davon träumen viele Familien. Doch anhaltend hohe Immobilienpreise und steigenden Zinsen sorgten zuletzt dafür, dass Eigentum vielerorts unbezahlbar geworden ist. Seit letztem Jahr können sich Kaufinteressenten wieder Hoffnung machen: Nicht nur, dass die Preise für Bestandsimmobilien nach den Höchstwerten 2022 deutlich gesunken sind, mit dem Rückgang der Inflation ist auch der Zins gefallen, was die Finanzierung vereinfacht. Zudem haben viele Haushalte aufgrund gestiegener Löhne mehr Geld zur Verfügung. Zum Vergleich: Musste eine vierköpfige Familie Ende 2022 noch 45 Prozent ihres gesamten Einkommens monatlich für das Eigenheim aufbringen, waren es 2024 rund 40 Prozent….“

Quelle und Volltext: bauen.com

„…Neues Jahr, neue Chancen: Der Jahresanfang ist ein idealer Zeitpunkt, um Häuser und Wohnungen zum Verkauf anzubieten. Doch der Immobilienmarkt ist gerade in dieser Zeit besonders umkämpft.

Um mit der Konkurrenz mitzuhalten und herauszustechen, hat ein Renovierungsexperte von MyHammer – einer Plattform zur Beauftragung von Handwerkern – fünf einfache und kostengünstige Tipps für Sie zusammengestellt, die Ihr Zuhause in neuem Glanz erstrahlen lassen. So steht einem Verkauf zu guten Konditionen nichts mehr im Weg.

Der erste Eindruck zählt: Studien zeigen, dass über die Hälfte aller Kaufinteressenten bereits innerhalb der ersten fünf Minuten entscheidet, ob eine Immobilie für sie infrage kommt oder nicht. Ein gepflegtes, gut instand gehaltenes Objekt kann dabei den Unterschied machen….“

Quelle und Volltext: bauen.com

OLG Hamburg, Urteil vom 29.05.2024 – 13 U 64/23

„…Ein Grundstückseigentümer ist verpflichtet, im Rahmen von Verhandlungen über den Verkauf des Grundstücks den Kaufinteressenten darüber aufzuklären, dass er Kenntnis hat, dass der Inhaber eines Vorkaufsrechts mit hoher Wahrscheinlichkeit sein Recht ausüben wird….“

Quelle und Volltext: ibr-online.de

„…Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen will, muss für die Finanzierung viele Dokumente zu Einkommen und Rücklagen vorlegen. Was Kaufinteressenten aber oft überrascht: Inzwischen ist auch der Energieausweis eine Pflichtunterlage bei der Bank. Und nicht nur das, oft wird darüber hinaus auch nach einem Sanierungsplan und dem abgestrebten Effizienzhaus-Standard gefragt. Doch wie kommen Interessenten an die Unterlagen? 

Wer einen Hauskauf oder den Kauf einer Eigentumswohnung mit einem Immobilienkredit finanzieren will, muss inzwischen die Energieeffizienz des Gebäudes nachweisen. Darüber hinaus werden teilweise sogar Angaben und Nachweise gefordert, welchen Effizienzhaus-Standard das Haus nach einer Sanierung erreicht….“

Quelle und Volltext: energie-fachberater.de

„…Das „Handbuch Eigentumswohnung” der Stiftung Warentest vermittelt Praxiswissen von der gezielten Auswahl der Wohnung über die richtige Finanzierung bis hin zu Verwaltungsfragen und wertsteigernden Maßnahmen.

Der Ratgeber beleuchtet die Vor- und Nachteile von Eigentumswohnungen und zeigt, wie Kaufinteressenten die Immobilie finden, die ihren individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entspricht. Er informiert über Finanzierungsbedingungen und vermittelt Know-how für Kreditverhandlungen. Auch für den Kauf der Wohnung als Kapitalanlage erläutert die Publikation alle rechtlichen Grundlagen zu Vermietung, Verwaltung und Verwaltervertrag….“

Quelle und Volltext: baulinks.de

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 – 18 U 53/22

1. Wenn ein gegen Leitungswasserschäden versichertes Wohngebäude leer steht und nicht bestimmungsgemäß bewohnt wird, verletzt der Versicherungsnehmer seine versicherungsvertraglichen Obliegenheiten, wenn er das Gebäude nicht regelmäßig kontrolliert und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperrt, entleert und entleert hält.

2. Weder die gelegentliche Präsentation durch einen Makler gegenüber Kaufinteressenten noch eine geplante Weitervermietung oder die Vornahme von Renovierungsarbeiten in dem Haus führt zu einer Nutzung des versicherten Gebäudes im Sinne der Versicherungsbedingungen.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

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