„…Die aktuell schwierige Lage in der Baubranche führt zunehmend auch zu Firmeninsolvenzen im Baugewerbe. Verbraucherschützer warnen betroffene Bauherren vor voreiligen Entscheidungen in dieser misslichen Situation. Denn jede scheinbar schnelle Lösung birgt ein zusätzliches Risiko. Die verfügbaren Optionen sollten deshalb immer genau rechtlich geprüft werden, damit Verbraucher den besten Weg aus einer Insolvenz finden.
Gehen Baufirmen insolvent, werden den betroffenen Kundinnen und Kunden nicht selten Aufhebungsverträge zur Abwicklung vorgelegt. Bauherren sollten diese keinesfalls ohne Prüfung durch einen Fachanwalt unterzeichnen, warnt der Bauherren-Schutzbund: “Vorsicht ist zunächst immer geboten. Denn der Vertrag berücksichtigt zumeist einseitig die Interessen des Unternehmens.” Eine bessere Option könne eventuell sein, selbst aktiv zu werden, um schnell aus dem Vertrag auszusteigen und sich um eine andere Baufirma zur Weiterführung der Bauarbeiten zu bemühen. Doch um den Vertrag kündigen zu können, ist es wichtig, die insolvente Baufirma in Verzug zu setzen. Ziel ist es, schnell die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung zu erwirken….“
Quelle und Volltext: aktion-pro-eigenheim.de