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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

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Herausgabe der Immobilie im einstweiligen Verfügungsverfahren!

Herausgabe

1. Das Herausgabeverlangen gegen den Bauträger ist im einstweiligen Verfügungsverfahren möglich.

2. Eine Klausel in Bauträgerverträgen, wonach die Besitzverschaffung erst nach Abnahme und Beseitigung aller Mängel aus dem Abnahmeprotokoll geschuldet ist, ist unwirksam.

3. An die Dringlichkeit des Herausgabeverlangens sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Berlin: „…Die Parteien streiten über die Räumung und Herausgabe eines Grundstücks, das der beklagte Verein, der sich als “anarcha-queer-feministischen Hausprojekt Liebig 34” bezeichnet, gepachtet hatte. Der Pachtvertrag war auf den Ablauf des 31.12.2018 befristet worden, dann aber nach Vertragsende nicht herausgegeben worden. Nachdem der Vertreter des Beklagten bei einem früheren Prozesstermin im Januar 2020 die Hauptverhandlung verlassen und keine weiteren Anträge gestellt hatte, hatte die Kammer am 03.0.2020 ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten erlassen.

Der Verein wurde zur Räumung und Herausgabe des Grundstücks und des Gebäudes Liebigstraße 34/Ecke Rigaer Straße 97 in Berlin-Friedrichshain sowie auf Zahlung von rund 20.000 Euro für die Kosten von Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung und zum Ausgleich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt. Hiergegen legte der beklagte Verein Einspruch ein…“

Quelle und Volltext: juris.de

1. Zu den Anforderungen an die Kündigung eines Mieters im “Geschützten Marktsegment”.*)

2. Wird der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung im Mietvertrag durch eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel erschwert und reicht der vom Vermieter geltend gemachte Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung nicht aus, ist dem Vermieter auch der wirksame Ausspruch einer auf denselben Kündigungsgrund gestützten außerordentlichen Kündigung verwehrt, selbst wenn er sich im Mietvertrag das Recht zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung vorbehalten hat. *) (…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

München muss in Teilen offenlegen, auf welcher Basis der Mietspiegel entsteht. Das ist gut so – weil der Haus- und Grundbesitzerverein dann hoffentlich bald Ruhe gibt. (…)

Quelle und Volltext: sueddeutsche.de

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