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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

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zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
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Herausforderungen für Sachverständige im Handwerk

Herausforderung

Objektivität, Neutralität, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit

„…Sachverständige haben einen erheblichen Einfluss auf den Ausgang von gerichtlichen Verfahren. Oft steht und fällt die Entscheidung mit ihrem Gutachten. Daher sind nicht nur hohe Anforderungen an ihre besondere Sachkunde zu stellen, sondern mindestens ebenso an die persönliche Integrität. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige muss allen Verfahrensbeteiligten neutral und unvoreingenommen begegnen. Zweifel an seiner Unparteilichkeit gehen stets zu seinen Lasten; der Richter muss einem berechtigten Ablehnungsgesuch der (angeblich) beeinträchtigten Partei stattgeben.

Nach § 406 ZPO kann ein Sachverständiger aus denselben Gründen abgelehnt werden wie ein Richter, also entspr. § 42 ZPO auch wegen Besorgnis der Befangenheit. Es muss ein Grund vorliegen, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Diese Grundsätze gelten auch bei Privatauftrag. Doch wann liegen Gründe vor, die zur Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen führen…“

Quelle und Volltext: der bausv.de

„…Die Restaurierung historischer Gebäude ist keine leichte Aufgabe. Insbesondere bei einem so alten Bauwerk wie der 500 Jahre alten Scheune von Architekt Martin Schweizer gibt es zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen. Vor der Restaurierung befand sich die Scheune in einem desolaten Zustand. Die Gebäudestrukturen waren teilweise eingestürzt und es fehlte an jeglicher Infrastruktur. Doch genau diese Mängel boten auch ein großes Potenzial für die Restaurierung. Durch die fehlenden Gebäudestrukturen konnte Martin Schweitzer seine kreative Vision umsetzen und das Gebäude nach seinen Vorstellungen gestalten. Die Planungsphase war von großer Bedeutung, um die verschiedenen Handwerker einzubeziehen und die Restaurierung effizient durchzuführen. Der Zeitrahmen für den Umbau war ebenfalls eine Herausforderung, da es wichtig war, die Restaurierung so schnell wie möglich abzuschließen, um das Büro von Martin Schweitzer nutzen zu können….“

Quelle und Volltext: schwaebische.de

Augsburg: „…Ein Brand hat ein historisches Gebäude in der Karolinenstraße schwer beschädigt. Es wieder aufzubauen, birgt Herausforderungen, doch jetzt geht es in die nächste Phase.

Nur noch ein graues, durchsichtiges Tuch weht wie ein Schleier um die Fassade des Brandhauses in der Augsburger Karolinenstraße. Das große Gerüst, das lange den Blick auf das Gebäude versperrte, das im September 2021 durch ein verheerendes Feuer schwer beschädigt wurde, ist vorübergehend abgebaut worden. Hintergrund sind die Bauarbeiten in der Karolinenstraße – ein neues Pflaster wurde verlegt und die Gehwege verbreitert. Was Passanten am Brandhaus nun zu sehen bekommen, sind die Reste der historischen Fassade und nach wie vor ein riesiges Loch. Die Sanierung dauert – und bringt immer wieder Herausforderungen mit sich – auch in der kommenden Bauphase. Doch es gibt auch gute Nachrichten….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Fürstenfeldbruck: „..Die Gewerkschaft IG Bau warnt vor einer „Asbest-Welle“. Hausbesitzer und Baufirmen stehen vor einer großen Herausforderung.

Das Gift versteckt sich in Rohren, Fassadenverkleidungen oder Dacheindeckungen. Von den 50ern bis in die frühen 90er war Asbest oft das Mittel der Wahl beim Bau von Häusern. Das Material galt als chemisch sehr beständig, unempfindlich gegen Hitze und nicht brennbar. Doch der einstige Wunderstoff hat auch eine dunkle Seite: Der Asbest-Staub, der etwa beim Abriss oder bei Sanierungen entsteht, gilt als krebserregend, wenn er eingeatmet wird….“

Quelle und Volltext: merkur.de

“…Die Gestaltung von Treppen wird vornehmlich durch das Bauordnungsrecht der Bundesländer geregelt. Eine Zusammenfassung aller baulichen Regelungen für die Treppenausbildung bietet die DGUV Information 208-005 Treppen (früher BGI/GUV-I 561) [1]. Das Bauordnungsrecht der Länder wird durch betriebsbezogene Regelungen des Arbeitsstättenrechts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergänzt. Diese Regelungen sind in den letzten Jahren verschärft worden, da Sturzunfälle, die sich auf Treppen ereignen, eine Spitzenposition im Unfallgeschehen einnehmen.

Die Sturzunfälle auf Treppen sind auf Ausrutschen, Stolpern oder Fehltreten zurückzuführen. So stürzen jedes Jahr über 600 000 Personen auf Treppen. An den Folgen eines Treppensturzes versterben laut Statistischem Bundesamt jährlich ca. 1000 Personen. Nach der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereignen sich allein im gewerblichen Bereich etwa 36 000 Treppenunfälle pro Jahr, davon etwa 800 mit bleibenden Körperschäden. Vor diesem Hintergrund stellt die Sanierung und das Belegen, aber auch der Neubau von Treppen sowohl den Planer als auch den Handwerker immer wieder vor Herausforderungen….”

Quelle und Volltext: derbausv.de

„…Sie wollen ein Haus kaufen und sanieren? Dann sollten Sie sich vorher genau über die Bestandsimmobilie informieren. Sammeln Sie so viele Fakten wie möglich, um bei Themen wie Bestands- oder Denkmalschutz nicht auf böse Überraschungen zu stoßen. Denn es gibt Häuser, die sich bei einer Sanierung als echte Herausforderung entpuppen.

Ein Haus zu sanieren ist ein umfassendes Vorhaben, welches meist noch risikoreicher ist als ein Hausbau. Trotz der Einschätzung eines Experten können bei der Sanierung unvorhergesehene Überraschungen auf die Hausbesitzer zukommen. Damit es keine bösen sind, ist es wichtig, sich schon im Vorfeld genau über das Wunschobjekt zu informieren. Basisfakten wie das Baujahr oder der mögliche Stand über bereits durchgeführte Sanierungen, sollten Sie bei der ersten Besichtigung erfragen, spätestens bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Diese geben Aufschluss über mögliche Stolpersteine bei der späteren Sanierung….“

Quelle und Volltext: bauen.com

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