• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Im neuen Baugebiet in Kellmünz geht es voran

Hanglage

Kellmünz: „..Das Bauen und Wohnen im neuen Kellmünzer Baugebiet „Römerhöhe“ ist einen großen Schritt vorangekommen. Die Erschließungsarbeiten auf dem Areal haben bereits begonnen.

25 Bauplätze werden auf der plateauartigen Hanglage im Bereich zwischen Ilertalstraße und Römerstraße entstehen. 2300 Quadratmeter Baugrund sind direkt an der Römerstraße gelegen für den Geschosswohnungsbau beziehungsweise für den Bau von Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Die Parzellen haben eine Größe von 430 bis 760 Quadratmetern. Die Erschließungskosten werden bei rund 1,42 Millionen Euro liegen. Bis Ende des Jahres sollen die Bauarbeiten abgeschlossen sein….“

Quelle und Volltext: augsburger.allgemeine.de

In den meisten attraktiven Wohngegenden werden freie Bauplätze immer seltener. Wer fündig werden möchte, muss daher auch vermeintlich schwieriger bebaubaren Grundstücken eine Chance geben. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) gibt Tipps, worauf es bei einem Hausbau in Hanglage ankommt und wie ein Bauplatz am Hang zum Filetstück für Bauherren werden kann. (…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Das VG Mainz hat entschieden, dass der Eigentümer eines Wohngrundstücks von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden hängigen Außenbereichsgelände einfordern kann, sondern selbst verpflichtet ist, für zumutbare Vorsorgemaßnahmen zu sorgen.

Die Kläger sind Eigentümer eines in einem Bebauungsplangebiet gelegenen Grundstücks, das mit einem Wohnhaus und an der Südgrenze mit einer ca. 0,80 m hohen Mauer bebaut ist. Der Bebauungsplan der beklagten Kommune enthält u.a. Festsetzungen über einen südlich an das Grundstück angrenzenden Wasserabflussstreifen und – getrennt durch einen Wirtschaftsweg – ein Regenrückhaltebecken, das bislang noch nicht verwirklicht worden ist. Mit ihrer Klage machten die Kläger geltend, zum Schutz ihres Anwesens vor aus dem Außenbereich bei Starkregenereignissen abfließendem Wasser habe die Gemeinde Festsetzungen des Bebauungsplans auch umzusetzen; ihre Einfriedungsmauer sei auf einen Schutz vor Überschwemmung nicht ausgerichtet. (…)

Quelle und Volltext: Juris.de

  • « Go to Previous Page
  • Page 1
  • Page 2
  • Page 3

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen
  • tiktok
  • instagram
  • facebook
  • linkedin
  • xing
  • linkedin
  • mobile
  • mail

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg