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Holzmann-Bauberatung

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Illegal angelegter Hanggarten: Muss er zurück gebaut werden?

Hanglage

Tegernsee: „….Ein aufwändig terrassierter Hanggarten beschäftigte jetzt den Bauausschuss. Es ging um dies Frage: Müssen die Steine, die so nicht genehmigt waren, wieder entfernt werden?

In Tegernsee zu bauen, ist an vielen Stellen heikel. Nicht nur beengter Platz, etwa im Zentrum, sondern vor allem die steilen Hanglagen stellen eine große Herausforderung dar. Weil immer mehr Bauanträge mit Ausnahmen von der städtischen Gestaltungssatzung verbunden sind, plant die Stadt seit Längerem, die Satzung von 2018 auf den Prüfstand zu stellen und zu aktualisieren. Bei einer Klausur will der Stadtrat nun über die Satzung diskutieren….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Langenbach: „…Nach Darstellung von Langenbachs Bürgermeisterin Susanne Hoyer befindet man sich bei einem an der Finkenstraße geplanten Mehrfamilienhaus samt Tiefgarage in einer Zwickmühle: Aus städtebaulicher Sicht wäre es durchaus wünschenswert, innerorts auch Wohnraum in großem Stil zu schaffen. Allerdings müsse dergleichen ins Umfeld passen. „Zwölf Wohneinheiten an der Finkenstraße, in der Umgebung von Einfamilienhäusern – das ist schon eine Hausnummer“, urteilte die Rathauschefin über den Antrag auf Vorbescheid. „Ich bin für Nachverdichtung, für weniger Flächenverbrauch.“ Aber ihr erscheine das Vorhaben an dieser Stelle einfach zu massiv. Man könne vernünftiger bauen. Hoyer sprach von einem „Fremdkörper“ und davon, dass wegen der Hanglage eine Menge Erdbewegungen stattfinden müssten, um das Vorhaben in die Tat umzusetzen….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Strass: „…Wer im neuen Baugebiet in Straß ein Haus baut, muss sich an das Gelände anpassen. Doch nicht alle Bauwerber können oder wollen das. Warum die Gemeinde Burgheim jetzt klare Kante zeigt.

Ein Haus zu bauen, ist ein Abenteuer. Eines in Hanglage zu bauen, eine zusätzliche Herausforderung. Dieser müssen sich unter anderem die Bauwerber in Straß stellen, die im neuen Baugebiet „Schlossbreite“ eines der 34 Grundstücke erworben haben. Doch nicht alle scheinen mit den Gegebenheiten umgehen zu können oder zu wollen. Ein Gebäude folgt dem Gelände – so lautet die Grundregel, die der Gemeinderat Burgheim im Bebauungsplan verankert hat….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Neusäss: „…Manchmal dauert es schon mehrere Jahre, bis die Stadträte eine endgültige Fassung eines Bebauungsplans verabschieden können. So auch an der Kobelstraße.

Das Areal westlich der Kobelstraße in Steppach war aufgrund seiner Nähe zum Wald und seiner exponierten Hanglage ein kniffliger Fall. Hohe Mehrfamilienhäuser mit vielen Wohneinheiten wollten die Stadträte dort nicht akzeptieren und im Zuge des Verfahrens meldete sich vor zwei Jahren auch das Amt für Landwirtschaft und Forsten, vertreten durch das Forstamt Biburg, zu Wort und hatte erhebliche Einwände gegen eine Bebauung am Waldrand. Die Behörde hat diese Einsprüche im Rahmen des Verfahrens zum Flächennutzungsplan geäußert. Strittig war nun die Frage, welche Fläche noch Wald ist und welche bebaubar ist….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Gräfelfing: „…Es ist eines der diffizilsten Baugrundstücke in Gräfelfing – und das zentral-ste: Bahnhofstraße 105. Und es gehört seit vielen Jahren der Gemeinde. Bereits zur Amtszeit von Bürgermeisterin Uta Wüst nahm die Gemeinde die Herausforderung an, die schmale, in extremer Hanglage befindliche Parzelle, die an das Haus mit der Drogerie dm grenzt, zu überplanen. Unter Wüsts Nachfolger Peter Köstler sind nun die Vorarbeiten in eine praktische Phase getreten.

Das Grundstück ist als zweigeteilt zu betrachten. Im oberen Bereich, mit Zugang von der Prof.-Kurt-Huber-Straße, steht eine alte, sanierungsbedürftige Villa, die schon bessere Tage gesehen hat, ehe sie vom Mietobjekt zur Obdachlosenunterkunft wurde und schließlich in den Leerstand überging….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Kranzberg: „…Alle Räte waren sich einig, dass die eingereichten Baupläne für ein Einfamilienhaus an der Oberen Dorfstraße hart an der Grenze waren. Damit gab es auch intensive Diskussionen, ob das dreistöckige Gebäude in den Dorfbereich passt oder nicht. Mit einem deutlichen Votum sagte der Gemeinderat mehrheitlich Ja zu dem Vorbescheidsantrag.

Die Bauverwaltung hatte dem Gremium eigentlich die Ablehnung der Pläne vorgeschlagen, weil sich das Haus nicht in die Umgebung einfüge. In der Baulücke ist das Baurecht unstrittig, aber in der Hanglage ist die größere Hauswand mehr als sieben Meter hoch – ein Meter mehr gegenüber der Nachbarschaft. Damit besteht auch die Gefahr, dass in anderen Baulücken von Kranzberg ein Präzedenzfall entsteht….“

Quelle und Volltext: merkur.de

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