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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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Diese Änderungen bringt die Novelle der Abwassernorm DIN 1986-100

Hanglage

Deutschland: „…Mit Ausgabedatum 2025-06 wurde am 2. Mai 2025 der Entwurf der novellierten DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“ veröffentlicht. Neben redaktionellen Änderungen und der Aktualisierung von Verweisen und Bezügen wurden auch zahlreiche fachliche Änderungen vorgenommen. Die wesentlichen voraussichtlichen Änderungen für die Gebäudeentwässerung werden nachfolgend erläutert.

Die Definition der Rückstauebene nach DIN EN 12056-1 „Die höchste Ebene, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann“ wurde im Allgemeinen mit der Geländeoberkante am Anschlusspunkt der Gebäudeentwässerungsanlage (GEA) an den Straßenkanal gleichgesetzt. Diese Interpretation versagt jedoch bei Gebäuden in Hanglage oder beim Fehlen eines Übergabeschachts mit offenem Durchfluss auf dem Gebäudegrundstück….“

Quelle und Volltext: haustec.de

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.05.2025 – 1 ME 29/25

1. Bei einer Bebauung in Hanglage ist für den Höhenvergleich auf eine mittlere Höhe abzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.03.2017 – 8 A 10695/16, IBRRS 2017, 1142).

2. Der notwendige Vergleich kann nicht maßgeblich auf der Basis von errechneten Zahlen vorgenommen werden, die ihrerseits notwendig auf pauschalierenden Annahmen beruhen. Er muss sich am äußeren Erscheinungsbild orientieren und qualitativ erfolgen.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

VGH Bayern, Beschluss vom 23.10.2024 – 9 ZB 24.307

1. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Bestimmung der Abstandsflächen sehen im Fall einer Hanglage keine modifizierten Bestimmungen vor. Der Unterschied des Geländeniveaus wird abstandsflächenrechtlich durch eine Projektion der Wandhöhe auf eine fiktive Waagrechte bereits berücksichtigt. Diese Projektion führt hangabwärts gemessen zu einem vergrößerten Mindestabstand.

2. Eine planerische Absicht, Nachbarinteressen zu wahren, kann nicht schon aus den topographischen Besonderheiten einer Hanglage abgeleitet werden.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Bubesheim: „…Im Ortskern der Gemeinde sind zwei große Wohnprojekte geplant. Das haben die Bauherren in Bubesheim vor.

Gleich zwei Mehrfamilienhäuser im Ortskern lagen dem Gemeinderat Bubesheim in seiner jüngsten Sitzung zur Beschlussfassung vor. Südlich der Kirche soll in der Grottenau ein Wohnhaus mit angebautem Stadel abgerissen und ein Wohnhaus mit neun Wohnungen gebaut werden. Aufgrund des schmalen Zuschnitts des Grundstücks ist dazu jedoch eine Ausnahme von der Abstandsflächensatzung nötig. 

Während Bürgermeister Gerhard Sobczyk und einige Gemeinderäte positiv werteten, dass auf diesem durch die Hanglage schwierigen Grundstück überhaupt gebaut wird, dass schwäbischer Baustil gewählt wurde und die neue Außenmauer sogar ein Stück weiter vom Nachbar entfernt ist als bisher, gab es auch Gegenargumente. Man wolle keinen Präzedenzfall schaffen und das Landratsamt habe eine ausführliche Begründung gewünscht….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

„…Statt das traditionelle ostfriesische Einfamilienhaus aus den 50er Jahren abzureißen, ließ sich der Architekt von den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Hardie® Plank Fassadenplatten inspirieren und schuf einen Solitär.

Das Friesenhaus galt wegen energetischer Mängel, unzureichender Raumgrößen sowie vorhandener Bauschäden als ungeeignet zur weiteren Nutzung. Ein Teil des in Hanglage erstellten Gebäudes konnte jedoch erhalten und erweitert werden.

Der neue Bau gliedert sich in drei Bereiche: Der Hauptbaukörper erstreckt sich über Untergeschoss und Erdgeschoss. Mit trapezförmigem Grundriss passt er sich dem engen Grundstück an. Auf dem Erdgeschoss entsteht als zweiter Bereich eine farbig akzentuierte Schlafbox mit eigenem Bad. Der dritte Bereich ist eine Lesebox auf dem Untergeschoss, die über einen Dachgarten mit dem Erdgeschoss verbunden ist….“

Quelle und Volltext: heinze.de

Edenbergen: „…Seit Jahren ist der Neubau des Feuerwehrhauses in Edenbergen ein Thema im Gersthofer Bauausschuss. Jetzt soll das Projekt ernsthaft angegangen werden.

In die Jahre gekommen, dringend erneuerungsbedürftig: Bereits vor gut drei Jahren hat der Gersthofer Bauausschuss beschlossen, dass Edenbergen ein neues Feuerwehrhaus bekommen soll. In diesem Stadtteil ist es nicht nur der Ort für die Feuerwehrleute, es ist auch der soziale Treffpunkt. Nun soll der Neubau endlich angepackt werden.

Seit dem Beschluss im Dezember 2019 wurden mehrere Entwürfe für Grundstücke erstellt, die zeitweise in Aussicht gestellt wurden, erklärte Tibor Sroka von der Bauverwaltung bei der jüngsten Bauausschusssitzung. Sie wurden als besser geeignet angesehen als das Areal, auf welchem sich das Gerätehaus heute befindet. Denn dieses Grundstück weist eine starke Hanglage auf. Weil letztendlich aber keine anderen Grundstücke zur Verfügung stehen, soll der Neubau nun doch auf dem bestehenden Areal errichtet werden….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

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