Deutschland: „…Die Grundsteuer muss neu berechnet werden: Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer haben deshalb vom heutigen 1. Juli an bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abzugeben. Dafür brauchen Sie aber keinen Finanzfachmann. So sparen Sie viel Geld.
Was zu tun ist: Immobilieneigentümer können die sogenannte Feststellungserklärung elektronisch über die Steuer-Onlineplattform Elster einreichen – mit Daten etwa zu Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert. Je nach Bundesland können auch spezielle Informationen gefragt sein, weil sich die Berechnungsmodelle unterscheiden.
Welche jeweiligen Beträge im Zuge der Grundsteuer-Neuregelung ab Januar 2025 anfallen, ist noch offen. Aber eins ist sicher: Viele betroffene Immobilieneigentümer können bei der Angabe ihrer Daten Extrakosten vermeiden….“
Quelle und Volltext: focus.de