„…Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden.
“Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich. Wir müssen die Menschen mitnehmen”, kommentiert Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) den Beschluss der Länder bei der Finanzministerkonferenz.
Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden….“
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de