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Emissionsgrenzwerte Holzöfen
Grenzwerte für Holzöfen
Alte Holzöfen müssen ab 1. Januar 2018 strenge Grenzwerte bei Staubemissionen einhalten. Für über 33 Jahre alte Kamin- und Kachelöfen endet die Übergangsfrist. Zum Jahreswechsel treten strengere Grenzwerte für Holzöfen in Kraft. Denn Kamin- und Kachelöfen verursachen gesundheitsschädliche Staubemissionen. Zu deren Begrenzung muss die Feuerungstechnik dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Verordnung über kleine […]