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Holzmann-Bauberatung

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Bichl erhöht Zweitwohnungssteuer

Gemeinden

Bichl, Oberbayern: „..Ähnlich wie anderen Gemeinden in der Region, hat nun auch Bichl beschlossen, die Steuer für Zweitwohnungen zu erhöhen.

Aktuell beträgt der Steuersatz für Inhaber einer Zweitwohnung elf Prozent der Netto-Kaltmiete der entsprechenden Wohnung. Da auch die meisten umliegenden Gemeinden mittlerweile höhere Sätze verlangen, lag nun auch vor den Bichler Gemeinderäten in ihrer jüngsten Sitzung ein Vorschlag zur Erhöhung der Abgabe für die derzeit 18 steuerpflichtigen Zweitwohnungen im Gemeindegebiet.

„Es geht dabei nicht darum, mehr Einnahmen zu generieren“, betonte Bürgermeister Benedikt Pössenbacher: „Unser Ziel sollte es sein, über diese Maßnahme wieder mehr Wohnraum dem allgemeinen Wohnungsmarkt zuzuführen.“ Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollte die Zweitwohnungssteuer ab dem 1. Januar des kommenden Jahres auf 20 Prozent der Netto-Kaltmiete angehoben werden. Diesem Antrag schloss sich nach kurzer Diskussion das Ratsgremium einstimmig an…“ 

Quelle und Volltext: merkur.de

Deutschland: „.. Graffiti sind ein Dauer-Ärgernis für Hauseigentümer, Bahnbetreiber und Gemeinden. Ihre Entfernung ist aufwändig und kostet gutes Geld. Wer hat für ihre Beseitigung aufzukommen?

Außer Gemeinden und Verkehrsbetrieben sind auch private Hauseigentümer in Großstädten sehr oft von Graffiti betroffen. In einer tristen grauen Beton-Unterführung mögen die mehr oder weniger künstlerischen Werke und die sogenannten Tags niemanden stören, an der Wand eines Mietshauses ist das aber etwas anderes. Zwar lassen sich Graffiti mit Hilfe von Lösungsmitteln entfernen oder auch übermalen. Dies hält jedoch oft nicht lange vor. Denn: Nicht selten sind schon bald wieder Malereien da.

Wie machen sich Graffit-Sprayer strafbar?

Wenn der Verursacher ermittelt wird, können Hauseigentümer seit 2005 gegen diesen Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen. Erst seit einer damaligen Gesetzesänderung wird es nämlich auch als strafbare Sachbeschädigung angesehen, wenn jemand das Aussehen einer fremden Sache unbefugt verändert. Voraussetzung ist, dass die Veränderung erheblich und nicht nur vorübergehend ist. § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) setzt hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren fest…“

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Wissenschaftler*innen veröffentlichen Statement zum Umgang mit Extremereignissen

Leipzig/Deutschland: „..Im Juli 2021 gab es extreme Niederschläge in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen, 2018 und 2019 litt Deutschland unter einer langanhaltenden Trockenheit und Hitze. Laut jüngeren Klimastudien wird die Wahrscheinlichkeit für beide Extreme zunehmen. Wissenschaftler*innen unter der Koordination des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) haben fünf wesentliche Prinzipien definiert, an denen Städte und Gemeinden ihren Umbau für mehr Klimasicherheit orientieren sollten…“

Quelle und Volltext: bayika.de

Bundesingenieurkammer spricht sich für Umdenken bei Planung von Städten und Gemeinden aus

Bayern: „..Angesichts zunehmender Starkregenfälle im Wechsel mit immer längeren Hitzeperioden fordert die Bundesingenieurkammer, zügig neue Wege bei der Planung von Städten und Gemeinden einzuschlagen. „Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass die Wetterkapriolen eher zunehmen. Dafür sind unsere Städte und auch die ländlichen Regionen derzeit nicht optimal aufgestellt. Hier können Ingenieurinnen und Ingenieure mit ihrem Wissen helfen“, so Dipl.-Ing. Christoph F. J. Schröder, Vorstandsmitglied der BIngK…“

Quelle und Volltext: bayika.de

Deutschland: „…In den Städten und Gemeinden scheitert die Durchführung von Baumaßnahmen zunehmend an fehlenden Personalkapazitäten in den Genehmigungsbehörden. So werden unter anderem Ausschreibungen zurückgestellt und Baugenehmigungen nicht mehr erteilt. Quast: „Im Interesse der Gesamtwirtschaft müssen einzelne Wirtschaftszweige wie die Baubranche den Betrieb fortführen. Dafür ist es kontraproduktiv, wenn auf der Baustelle kein Gerüst aufgestellt werden darf, die Bauabnahme auf der Baustelle nicht durchgeführt wird oder die Baugenehmigung grundsätzlich nicht erteilt wird.“

Der Präsident des Spitzenverbandes der Branche fordert daher, die Aktivitäten in den Bauverwaltungen wieder hochzufahren. „Wo nötig, müssen bestehende Prozesse der Bauämter an die derzeitige Lage angepasst werden, zum Beispiel in der Bauplanung. Hierzu muss geprüft werden, ob über Bebauungspläne und weitere baurechtliche Fragen auch ohne Sitzung des Gemeinderats entschieden werden kann.“, appelliert Quast an die öffentliche Verwaltung…“

Quelle und Volltext: zdb.de

Deutschland: „….Das Bayerische Bauministerium fördert gemeinsam mit dem Bund die Verbesserung von sozialer Integration und sozialem Zusammenhalt. Es unterstützt die Sanierung und den Ausbau von Bürgerhäusern, Stadtteilzentren, sozialen Angeboten und Freizeiteinrichtungen. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer: „Mit dem Investitionspakt werten wir die soziale Infrastruktur in den bayerischen Städten, Märkten und Gemeinden auf. Wir schaffen die baulichen Voraussetzungen für soziale und kulturelle Angebote und stärken damit auch den Zusammenhalt in der Gesellschaft.“

Für die Förderprojekte stehen im Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von rund 34,2 Millionen Euro zur Verfügung. Bewerbungen für interessierte Gemeinden sind ab sofort möglich. 

Die bereits geförderten Maßnahmen umfassen Bürgerhäuser und Stadtteilzentren, Bildungseinrichtungen, Jugendzentren und Mehrgenerationenprojekte. Dazu zählen beispielsweise die Sanierung des Bürgerhauses in Niederlauer, die Einrichtung eines Bürgertreffs im denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude in Altötting und die Sanierung des Dorftreffs „Faulenzer“ in Eggolsheim. Wichtig ist stets der integrative Aspekt des Projekts….“

Quelle und Volltext: bayika.de

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