Anerkannte Bausachverständige und Baugutachter für Ihre Region Tel.: 0821 - 60 85 65 40
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei Bauschäden und Baumängeln
mit über 20 Jahren Sachverständigenerfahrung
und einem kompetenten Fachteam
Rückbau Störung Eigentum
Geimeinschaftseigentum
Rechtswidrige Umgestaltung bedarf der vollständigen Rückgestaltung! LG München I, Urteil vom 15.11.2017 – 1 S 1978/16 WEG Tritt ein Beseitigungsanspruch gem. § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB (hier: Anspruch auf Rückbau eigenmächtig eingebauter Dachflächenfenster) konkurrierend neben die sich aus § 14 Nr. 1 WEG i.V.m. § 280 BGB und § […]