Deutschland: „…Barrierefreie Zugänge zu Gebäuden und Wohnungen sowie innerhalb von Wohnungen und die Zugänge zu Balkonen, Loggien und Terrassen sind zunehmend der Regelfall bei Neubauten und Gebäudesanierungen.
Damit verbunden sind niveaugleiche Abdichtungsanschlüsse an Eingangs- und Terrassentüren. In den Abdichtungsnormen (DIN 18531ff, Stand: 2017-07) sowie in den Flachdachrichtlinien werden solche barrierefreien, niveaugleichen Türanschlüsse bisher als »abdichtungstechnische Sonderkonstruktionen« oder als »abdichtungstechnische Sonderlösungen« bezeichnet. Technische Regeln, wie solche barrierefreien Zugänge sowie die besonders häufig vorkommenden Terrassentüranschlüsse und bodentiefe Fenster geplant sowie sicher und dauerhaft ausgeführt werden können, gab es bisher nicht…“
Quelle und Volltext: bausv.online