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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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So erfüllen Sie sich den Traum vom Hof auf dem Land

Folgekosten

„…Städte sind voll und infektiös – warum also nicht raus aufs Land und ein Bauernhaus erwerben? Viele solcher Objekte gibt es günstig zu kaufen. Doch die Folgekosten können hoch sein. Darauf müssen Sie achten. 

Christian Zeymer hat zunächst wenig aufmunternde Worte. „Man muss leidensfähig sein“, sagt er. Viel Geld investieren. Jede Menge Arbeit. Und Rückschläge verkraften. Die Familie hat sich vor einigen Jahren einen Traum erfüllt, den auch viele andere Menschen hegen. Zeymer und seine Frau Heike Schötker haben sich ein Bauernhaus gekauft. Ein romantisches Fachwerkgebäude.

Wer einen ehemaligen Bauernhof kauft, geht fast immer ein Wagnis ein. Dennoch: Steigende Preise in den Städten und der Pandemie-bedingte Wunsch nach mehr Platz sorgen für eine wachsende Nachfrage. Darauf müssen Sie achten….“

Quelle und Volltext: welt.de

Schwabmünchen: „…Josef Gegenfurtner startet ein Bürgerbegehren in Schwabmünchen. Er fragt: Kann sich die Stadt ein Lehrschwimmbad für über 15 Millionen Euro leisten?

Josef Gegenfurtner hält es für nicht verantwortbar, in Schwabmünchen ein „Lehrschwimmbad“ zu bauen, das derzeit mit 15,7 Millionen Euro veranschlagt ist. Er hält eine Kostensteigerung für denkbar und führt dazu eine Studie der Hertie School of Governance aus dem Jahr 2016 auf: Diese geht laut Gegenfurtner allgemein bei kommunalen Gebäuden von einer durchschnittlichen Kostensteigerung von 44 Prozent vom ursprünglich veranschlagten Projektpreis aus. Das wären dann letztendlich 22,6 Millionen Euro. Von denen müsste laut Gegenfurtner die Stadt Schwabmünchen mindestens ein Viertel tragen. Die Folgekosten seien nicht mit eingerechnet. Mit dem Bürgerbegehren soll noch ein weiteres Ziel verfolgt werden….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Der Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI) erneuerte am 16.10. auf einer Konferenz zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im dbb forum berlin die Forderungen von Immobilienverwaltern: „Das WEG-Recht hat großen Einfluss auf den Alltag und die Lebensqualität sehr vieler Menschen und deswegen braucht es die Reform jetzt. Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwalter müssen befähigt werden, möglichst konfliktfrei und reibungslos zu agieren“, forderte Thomas Meier. (…)

Quelle und Volltext: baulinks.de

Pfusch am Bau: Eigentümer hält den anderen Eigentümer haftbar für Handwerker

BGB §§ 278, 280

  1. Ein Sondereigentümer kann von dem Sondereigentümer der Wohnung über ihm Schadensersatz gem. § 280 BGB hinsichtlich der Folgekosten von Wasserdurchlaufschäden beanspruchen, die entstanden sind aufgrund der mangelhaften Ausführung von Sanitärarbeiten in der oberen Wohnung. Das Verschulden des ausführenden Unternehmers wird dem in Anspruch genommenen Sondereigentümer der Wohnung, in dem die Schadensursache aufgetreten ist, gemäß § 278 BGB zugerechnet.*)
  2. Tatsächlich erbrachte, geldwerte Eigenleistungen, die objektiv erforderlich und sinnvoll sind, sind als Schaden ebenso erstattungsfähig wie der Mietausfall in Höhe der Brutto-Kaltmiete.*)
  3. Teilregulierungen der Gebäudehaftpflichtversicherung, die über den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft an den Geschädigten Sondereigentümer weitergeleitet werden, dann schuldbefreiender Wirkung, wenn eine entsprechende Tilgungsbestimmung getroffen wurde. Eine stillschweigende Tilgungsbestimmung durch die konkrete Betragshöhe liegt nicht vor, wenn dem Geschädigten keine Informationen über die Zusammensetzung des Betrags und seine alleinige Berechtigung diesbezüglich vorliegen.*)

AG Pinneberg, Urteil vom 12.06.2018 – 60 C 40/17

(…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

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