• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer

Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

Anfrage per E-Mail

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

  • Profil
  • Fachinfo
  • Baumängel & Bauschäden
  • Presse
  • Das Kleine Baulexikon
  • Fachbuch
  • Baublog
  • Kontakt

Wer trägt die Kosten des Brandschutzes bei einem Dachgeschossausbau?

Folgekosten

LG Saarbrücken, Urteil vom 20.09.2024 – 5 S 4/23

1. Eine ergänzende Auslegung der Teilungserklärung ist in den Fällen möglich, in denen eine Lücke durch eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse entsteht.

2. Stehen aber verschiedene, gleichwertige Auslegungsalternativen zur Auswahl, kommt eine ergänzende Vertragsauslegung nicht in Betracht.

3. Der Ausbauberechtigte hat die Kosten der gestatteten baulichen Veränderung zu tragen. Kosten in diesem Sinne sind alle Kosten, die auf der baulichen Veränderung beruhen, d.h. sowohl die Erst-Errichtungskosten als auch alle Folgekosten. Bei gebotener weiter Auslegung werden alle Kosten erfasst, die kausal auf die bauliche Veränderung zurückzuführen sind, also auch alle Betriebs- und Verwaltungskosten, Kosten der Verkehrssicherung und späterer Erhaltungsmaßnahmen, ebenso notwendige “Vorbereitungskosten”; dies gilt selbst dann, wenn die Ausbaumaßnahme unvermeidbar auch anderen Wohnungseigentümern zugutekommt

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Deutschland: „…2019 wurden in Deutschland knapp 24 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt, darunter 9,6 Millionen Tonnen gefahrstoffhaltiger Bau- und Abbruchabfälle. Jahrzehntelang wurden Baumaterialien, die mittlerweile als Giftstoffe bekannt sind, bedenkenlos verbaut. Bei der Modernisierung von Altbauten ist daher größte Vorsicht geboten.

Einige der belasteten Bau­stoffe sind als krebs­erregend eingestuft – so auch Asbest. Werden Asbest­fasern eingeatmet, können sie langfristig schwere oder sogar tödliche Krank­heiten erzeugen. Seit 1993 ist Asbest in Deutsch­land verboten. Doch schlummern die gefährlichen Mineral­fasern noch immer in vielen sanierungs­bedürftigen Dächern und Fassaden. Vor zehn Jahren waren schätzungs­weise noch 37 Millionen Tonnen Asbest­zement in Deutsch­land verbaut.

Atem­be­schwerden, Kopf­schmerzen, Allergien – mit Schad­stoffen belastete Bau­materialien können eine Viel­zahl an Symp­tomen auslösen. Ihre Ent­fernung im Rahmen von Gebäude­sanierungen ist daher dringend geboten. „Da vor allem Bauten aus der Zeit zwischen 1950 und 1980 betroffen sind, sollte man bei Sanierungen unbedingt auf die Ent­sorgung von Schad­stoffen spezialisierte Profis hinzu­ziehen“, so Thomas Mau von der BHW Bau­spar­kasse. Diese erkennen direkt vor Ort mögliche Gefahren­quellen. Wer auf den Rat quali­fizierter Fachleute verzichtet, riskiert gesund­heitliche Gefahren und erhebliche Folge­kosten aufgrund von Bau­ver­zögerungen….“

Quelle und Volltext: bauen.com

Weilheim: „… „Es hat ein bisschen lang gedauert für meine Begriffe, aber jetzt haben wir’s geschafft.“ So kommentierte Grünen-Vertreterin Luise Nowak in der jüngsten Stadtratssitzung einen Beschluss, auf den ihre Fraktion ganz besonders drängte, der aber dem gesamten Ratsgremium ein Anliegen war – und der letztlich einstimmig fiel. Es ist ein Beschluss, der der Stadt helfen soll, die Folgekosten von Wohnbauprojekten für Weilheims Infrastruktur überhaupt noch schultern zu können.

In diesem Sinne hat der Stadtrat den bereits seit 2018 geltenden „Grundsatzbeschluss für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Weilheim“ – die viel zitierte Regelung zur „Sozialgerechten Bodennutzung“ (SoBoN) – nun um einen wichtigen Passus ergänzt. Ab einer bestimmten Größenordnung muss nicht mehr nur mindestens ein Drittel der entstehenden Geschossfläche für vergünstigten Wohnraum gebunden werden. Investoren müssen sich darüber hinaus auch an Folgekosten beteiligen. Gemeint sind damit „insbesondere Planungskosten, Erschließungskosten…“

Quelle und Volltext: merkur.de

Weilheim: „…Bei großen Wohnbauprojekten in Weilheim sollen sich Investoren künftig an den Folgekosten für die Stadt beteiligen. Wie das funktionieren kann, erklärte jetzt ein Fachanwalt im Stadtrat. Und der machte auch klar: Zuzug ist und bleibt für die Stadt ein Draufzahlgeschäft.

Diese Frage ist einer der Dauerbrenner im Weilheimer Stadtrat: Wie kann die Stadt Investoren größerer Wohnbauprojekte an den Folgekosten beteiligen, die durch ihre Bauten zum Beispiel in Sachen Kinderbetreuungseinrichtungen entstehen? Seit über zwei Jahren wird das Thema viel diskutiert, mal öffentlich, mal hinter verschlossenen Türen. Vor allem die Grünen drängen, das Folgekostenmodell rasch umzusetzen. Kommenden März, so kündigte Bürgermeister Markus Loth (BfW) in der jüngsten Stadtratssitzung an, werde man nun den entsprechenden Beschluss fassen….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Mering: „…Wer große Mehrfamilienhäuser baut, muss künftig einen Spielplatz errichten – oder eine spürbare Ablösesumme an die Kommune zahlen.

Wo in Mering ein altes Einfamilienhaus mit Garten steht, bringt ein findiger Bauunternehmern schon mal eine Wohnanlage mit zehn Eigentumswohnungen unter. Mit Vorhaben dieser Art befasst sich der Bauausschuss in jeder Sitzung. Die Nachverdichtung verursacht einen Großteil des rasanten Einwohnerzuwachses in der Marktgemeinde. Das wird deutlich, wenn man sieht, dass Mering 1995 noch 11.500 Einwohner hatte, heute sind es rund 15.000. Dabei wurden in der Fläche 20 Jahre lang kaum Neubaugebiete ausgewiesen….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

„…Mit den neuen Klimagesetzen kommen auf Gebäudebesitzer hohe Kosten zu. Nicht nur der CO2-Ausstoß wird teurer, auch die Risiken von Naturkatastrophen sollen neu bewertet werden. Verbraucherschützer fordern eine Pflichtversicherung gegen Starkregen und Hochwasser.

Mit der Neufassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes dürften auch die CO2-Vorschriften für Gebäude noch einmal verschärft werden. Bisher wollte man den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor, der vor allem durch Heizung, Warmwasserbereitung und Kühlung entsteht, bis zum Jahr 2030 auf 70 Millionen Tonnen pro Jahr senken. Im neuen Gesetzentwurf ist jetzt noch von 67 Millionen Tonnen die Rede. Aktuell, im Jahr 2021, sind es noch 113 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente.

Jede weitere Reduktion ist auch mit weiteren Folgekosten für Sanierungen verbunden, also mit höheren Ausgaben für Eigentümer und Vermieter sowie mit einer höheren Belastung für Mieter….“

Quelle und Volltext: welt.de

  • Page 1
  • Page 2
  • Go to Next Page »

Primary Sidebar

  • Weitere Fachinfos (Archiv)

Leistungen des Bausachverständigen:

  • Adjudikation
  • Bauabnahme
  • Baubegleitung
  • Bauberatung
  • Baugutachten
  • Baumängel
  • Bauschäden
  • Bautenstandsberichte
  • Bauthermografie
  • Bautoleranzen
  • Bauunterlagen-Prüfung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Feuchtigkeitsmessungen
  • Flächennivellement
  • Gutachtenprüfung
  • Haus- und Wohnungsübergaben
  • Kaufberatung
  • Luftdichtigkeitsprüfung
  • Sanierkonzepte
  • Schallpegelmessungen
  • Schimmelpilzgutachten
  • Technical Due Diligence
  • Wohnflächenberechnungen
  • Zustandsfeststellungen
  • tiktok
  • instagram
  • facebook
  • linkedin
  • xing
  • linkedin
  • mobile
  • mail

© 2025 Holzmann-Bauberatung - Sachverständigenbüro · AGB · Datenschutzerklärung · Impressum

Grottenau 2, 86150 Augsburg