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Holzmann-Bauberatung

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Hunderttausende Euro Schaden nach Brand in Fachwerkhaus

Fachwerkgebäude

Ostfildern: „…In Ostfildern (Kreis Esslingen) ist am Mittwochabend ein Fachwerkhaus in Brand geraten. Die Feuerwehr konnte ein Übergreifen der Flammen auf die Nachbargebäude verhindern. Verletzt wurde dabei niemand.

Wie die Polizei mitteilte, mussten die Rettungskräfte am Mittwochabend gegen 20 Uhr zum Brand eines größeren Lagergebäudes in den Ortsteil Nellingen ausrücken. Aus bislang ungeklärter Ursache entstand ein Brand, welcher schnell auf das gesamte Fachwerkgebäude übergriff. In der Scheune waren mehrere Fahrzeuge abgestellt.

Durch das rasche Eingreifen der Feuerwehr, welche mit insgesamt 13 Fahrzeugen und 65 Einsatzkräften vor Ort war, konnte ein Übergreifen der Flammen auf die Nachbargebäude verhindert werden….“

Quelle und Volltext: stuttgarter-nachrichten.de

„…Städte sind voll und infektiös – warum also nicht raus aufs Land und ein Bauernhaus erwerben? Viele solcher Objekte gibt es günstig zu kaufen. Doch die Folgekosten können hoch sein. Darauf müssen Sie achten. 

Christian Zeymer hat zunächst wenig aufmunternde Worte. „Man muss leidensfähig sein“, sagt er. Viel Geld investieren. Jede Menge Arbeit. Und Rückschläge verkraften. Die Familie hat sich vor einigen Jahren einen Traum erfüllt, den auch viele andere Menschen hegen. Zeymer und seine Frau Heike Schötker haben sich ein Bauernhaus gekauft. Ein romantisches Fachwerkgebäude.

Wer einen ehemaligen Bauernhof kauft, geht fast immer ein Wagnis ein. Dennoch: Steigende Preise in den Städten und der Pandemie-bedingte Wunsch nach mehr Platz sorgen für eine wachsende Nachfrage. Darauf müssen Sie achten….“

Quelle und Volltext: welt.de

BGB § 323 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 437 Nr. 2, §§ 440, 444

1. Hält der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie konkretes Wissen darüber zurück, dass ein Mangel tatsächlich besteht, während für ihn erkennbar dem Käufer aufgrund der Besichtigung sich allenfalls ein Mangelverdacht ergeben konnte, so handelt er arglistig und kann sich auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht berufen (Anschluss an BGH, IBR 2001, 47).*)

2. Auf ein konkretes, dem des Käufers überlegenes Wissen des Verkäufers darüber, dass das zu verkaufende Fachwerkgebäude einen seit Jahren währenden, ausgeprägten und fortschreitenden Schädlingsbefall aufweist, ist zu schließen, wenn der Verkäufer selbst in Eigenarbeit von ihm erkannten Schädlingsbefall, anstatt ihn fachgerecht zu sanieren, lediglich verdeckt, indem er durch Schädlingsfraß und Pilzbefall entstandene Bohrlöcher und Risse nur verfüllt, die Fachwerkbalken mit Farbe überstreicht und beim weiteren Bewohnen über lange Zeit (hier: 16 Jahre) auch für ihn als Laien erkennbar ist, dass der Schädlingsbefall weiter voranschreitet, indem sich erneut und verbreitet Bohrlöcher und Risse zeigen.*)

3. Der gewährleistungsrechtlich zur Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages verpflichtete Verkäufer schuldet dem Käufer die Erstattung des Betrages der von diesem aufgewendeten Grunderwerbsteuer nur Zug um Zug gegen Abtretung des Anspruchs des Käufers gegen das Finanzamt auf Rückerstattung der Grunderwerbssteuer. Denn der Käufer kann nach der Rückabwicklung des Kaufvertrags die Aufhebung der erfolgten Steuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG und die Rückzahlung der geleisteten Grunderwerbsteuer verlangen. Der bedingte Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt ist ein auszugleichender Vorteil, der dem Verkäufer im Wege der Abtretung herausgegeben werden muss (Anschluss an OLG Hamm, IMR 2010, 392).*)

OLG Braunschweig, Urteil vom 13.09.2018 – 9 U 51/17
vorhergehend: LG Göttingen, 12.04.2017 – 4 O 209/16 (…)

Quelle und Volltext: ibr-online.de

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