Deutschland: „…Bei jeder Sanierung – vor allem wenn eine Förderung beantragt wird – stolpern Eigentümer früher oder später über den Begriff “Unternehmererklärung” oder “Fachunternehmererklärung”. Denn im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine entsprechende Pflicht festgehalten. Kurz gesagt ist diese Unternehmererklärung eine Bescheinigung, dass der Handwerksbetrieb bei der Sanierung die gesetzlichen Vorgaben eingehalten hat.
Eine Unternehmererklärung / Fachunternehmererklärung ist eine Bescheinigung, die der Handwerksbetrieb den Eigentümern nach einer Sanierung ausstellt. Darin bestätigt er, dass die ausgeführten Arbeiten durchgeführt und dabei die gesetzlichen Vorgaben / Grenzwerte aus dem GEG eingehalten wurden….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de