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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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Hohe Energiepreise: Kommission zeigt Werkzeuge auf, um Verbraucher und Unternehmen zu entlasten

Europäische Kommission

Europa, Deutschland: „…Die Europäische Kommission zeigt in einer heute (Mittwoch) angenommenen Mitteilung zu den Energiepreisen auf, welche Instrumente zur Verfügung stehen, um den weltweiten Anstieg der Energiepreise zu bewältigen und den Menschen und Unternehmen in Europa zu helfen. Die Mitteilung umfasst ein „Instrumentarium“, das die EU und ihre Mitgliedstaaten nutzen können, um die unmittelbaren Auswirkungen des derzeitigen Preisanstiegs zu bewältigen und die Resilienz gegenüber künftigen Preisschocks zu verstärken. Zu den kurzfristigen nationalen Maßnahmen gehören Notfall-Einkommensunterstützung für Haushalte, Beihilfen für Unternehmen und gezielte Steuersenkungen. Die Kommission wird auch Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz unterstützen, mögliche Maßnahmen im Bereich der Energiespeicherung und der Beschaffung von Gasreserven prüfen und die derzeitige Gestaltung des Strommarkts bewerten. Die gestiegenen Energiepreise werden auch Thema des Europäischen Rats der Staats- und Regierungschefs in der kommenden Woche sein….“

Quelle und Volltext: ec.europa.eu

DIBt-Gutachten zur Bewertung freiwilliger Herstellerangaben

Die offenen Fragen zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland über die Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-100/13 sind weitgehend geklärt. Die Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren im Juli2017 eingestellt. Wichtiger Teil des Kompromisses: Die Kommission akzeptiert übergangsweise freiwillige nationale Systeme zum Lückenschluss bei mangelhaften harmonisierten Normen. Das DIBt stellt in bewährter Qualität Gutachten aus.

Das Problem.

Zahlreiche harmonisierte Normen für Bauprodukte sind aus technischer Sicht unzureichend. Für die Bauwerkssicherheit wichtige Leistungsangaben können anhand der Norm nicht gemacht werden.

Dies hat zur Folge, dass die vollständige Erfüllung der nationalen Bauwerksanforderungen auf Grundlage dieser Normen nicht zuverlässig festgestellt werden kann. Ein Problem, mit dem neben Deutschland auch weitere EU-Länder kämpfen.

Dass einige harmonisierte Normen Lücken aufweisen, ist unstrittig – auch die Europäische Kommis- sion räumt dies ein. Klar ist zudem: Die Behebung der Normmängel wird Jahre in Anspruch nehmen. Sicher gebaut werden muss aber schon heute. Bei der Umsetzung des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-100/13 hat sich die Europäische Kommission deshalb auf einen Kompromiss eingelassen. Während sie verpflichtende nationale Nachregelungen für harmonisierte Bauprodukte – wie bisher in Deutschland über die Bauregelliste B Teil 1 – weiterhin ablehnt, toleriert sie – alternativ zur ETA – übergangsweise freiwillige nationale Systeme zum Lückenschluss….

Quelle und Volltext: Dibt.de

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