München: „…Eigentlich wollte die Stadt mehrere Häuser kaufen und die Bewohner so vor Investoren schützen. Doch ein Richterspruch aus Leipzig macht den Plan zunichte.
Die Stadt München zieht die Konsequenzen aus dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zum kommunalen Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten und ändert ihre Wohnungspolitik. Der Stadtrat hat am Mittwoch beschlossen, auf das Vorkaufsrecht für fünf Mietshäuser zu verzichten und außerdem fünf Bescheide, die noch nicht bestandskräftig sind, noch einmal zu prüfen. Künftig entscheiden die Stadträte nur noch über den Vorkauf, wenn mindestens die Hälfte der Wohnungen in einem Haus leer stehen oder das Gebäude stark sanierungsbedürftig ist….“
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de