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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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Sind Geldbeträge im Baubereich Brutto- oder Nettosummen?

Erfahrungssatz

LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2024 – 6 O 114/22

„…Es existiert kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass im Baubereich regelmäßig ausschließlich über Brutto- oder über Nettosummen gesprochen wird. Ein Kläger, der sich auf einen zwischen zwei Personen geschlossenen Vergleich über eine Bruttosumme beruft, muss seinen Vortrag an § 286 Abs. 1 ZPO messen…“

Quelle und Volltext: ibr-online.de

„…Der Begriff Schimmelpilzgutachten ist ein umgangssprachlicher Begriff für ein Baugutachten, welches aufgrund eines Schimmelpilzwachstums in oder an einem Gebäude, bzw. Bauteil gefertigt wurde. Es ist somit ein gewöhnliches Sachverständigengutachten, welches auf Bauschäden und/oder Baumängeln beruht.

Der Inhaber und Gründer des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® Gerhard Holzmann bearbeitet und untersucht Pilzschäden in der Denkmalpflege und dem Wohnbau seit mittlerweile über 30 Jahren, über 20 davon als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. So hat der Sachverständige bereits Schimmelpilzschäden untersucht und bearbeitet als spezielle Ausbildungen hierfür noch gar nicht durchgeführt, sondern in der üblichen Ausbildung und Studium gelehrt wurden. 

Dieser Erfahrungsschatz erleichtert die Schadens- und vor allem Ursacheneinschätzung und führt in aller Regel schnell zu nachvollziehbaren und tatsächlichen Ergebnissen….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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