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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

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DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch

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Bauabnahme

Erfahrung

Augsburg: „…Allgemein gibt es für jede bauhandwerkliche Tätigkeit (bei jedem Werksvertrag) auch eine Abnahme der Leistung, die durch den Auftraggeber, ergo den Bauherrn oder nach Bevollmächtigung durch den Bauherrn durch den planenden und/oder bauleitenden Beauftragten durchgeführt wird.

In Bezug auf die rechtsgeschäftliche Abnahme für den Bauherrn empfiehlt es sich grundsätzlich, bestenfalls noch vor dem eigentlichen Bauabnahmetermin einen neutralen und unabhängigen Sachverständigen einzubeziehen und die abzunehmenden Arbeitsleistungen zu prüfen.

Für solch eine betreute Bauabnahme durch einen Bausachverständigen ist es allerdings unabdingbar, dass der entsprechend beauftragte Baufachmann auch einen umfassenden Wissensstand zur abzunehmenden Leistung besitzt. Dies ist naturgemäß nur dann gewährleistet, wenn der Baugutachter auch die dafür nötige fachliche Ausbildung und Erfahrung besitzt….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Troody®, unser Maskottchen, meint, lassen Sie doch einen Fachmann drüber schauen. Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite.

„…Sachverständiger ist, wer auf einem bestimmten Fachgebiet aufgrund seiner Ausbildung und seiner praktischen Erfahrung besondere Kenntnisse vorweist.

Ausgehend hiervon und von der Definition des gerichtlichen Sachverständigen als »Person, die im Einzelfall als Beweismittel und als Helfer des Richters zur Entscheidung eines gerichtlichen Bauprozesses herangezogen wird, sowie von dessen Beschreibung durch den Bundesgerichtshof als »Dritter, der nur seine besondere Sachkunde dem Gericht für die Entscheidung unterbreiten und zur Verfügung stellen soll, könnte man den Rückschluss ziehen, dass Sachverständige keine juristischen Grundkenntnisse benötigen, die über die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften, die seine Beauftragung und Gutachtenerstattung regeln, hinausgehen.

Der Gesetzgeber widmete dem Sachverständigen als gerichtlichem Beweismittel in den §§ 402 bis 414 ZPO fünfzehn Normen in der Reihe der Beweismittel der ZPO. Ist es ausreichend, wenn der Sachverständige diese kennt und anwendet?

Wenn er weiß, dass es seine Aufgabe ist, dem Gericht mittels seines Gutachtens auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellungen Fachwissen zu vermitteln, was im Ergebnis in eine Bewertung einfließt? Dass er gemäß § 403 ZPO (nur) die im Beweisthema genannten Punkte zu begutachten und sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten hat (§ 410 ZPO)…“

Quelle und Volltext: bausv.online

„…Allgemein gibt es für jede bauhandwerkliche Tätigkeit (bei jedem Werksvertrag) auch eine Abnahme der Leistung, die durch den Auftraggeber, ergo den Bauherrn oder nach Bevollmächtigung durch den Bauherrn durch den planenden und/oder bauleitenden Beauftragten durchgeführt wird.

In Bezug auf die rechtsgeschäftliche Abnahme für den Bauherrn empfiehlt es sich grundsätzlich, bestenfalls noch vor dem eigentlichen Bauabnahmetermin einen neutralen und unabhängigen Sachverständigen einzubeziehen und die abzunehmenden Arbeitsleistungen zu prüfen.

Für solch eine betreute Bauabnahme durch einen Bausachverständigen ist es allerdings unabdingbar, dass der entsprechend beauftragte Baufachmann auch einen umfassenden Wissensstand zur abzunehmenden Leistung besitzt. Dies ist naturgemäß nur dann gewährleistet, wenn der Baugutachter auch die dafür nötige fachliche Ausbildung und Erfahrung besitzt….“

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Troody®, unser Maskottchen, bietet Hilfe an, wir unterstützen Sie gerne. Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite: holzmann-bauberatung.de

„…Sind Sie wachsam beim Bestellen eines Bausachverständigen für Bauschäden, Baumängel, Bodengutachten und viele weitere spezialisierte Fachbereiche, nehmen Sie besser jemanden, der auch wirklich eine bauspezifische Ausbildung oder Studium hat. Nicht nur das, eine wirklich langjährige Erfahrung sollte schon auch vorhanden sein, bevor man mit Sachverstand wirbt und womöglich Ihre Existenz durch fehlerhafte Bewertungen von Bauschäden und Baumängel auf’s Spiel setzt…“

Troody®, unser Maskottchen, empfiehlt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Am besten Sie rufen uns gleich an unter: 0821-60 85 65 40 oder kontaktieren uns über unsere Internetseite.
 

Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

Frankfurt: „…Für Immobilieninteressenten in Deutschland haben die vergangenen Monate eine neue Erfahrung bereitgehalten: Sie verfügten über so viel Verhandlungsmacht wie lange nicht mehr. Ursächlich waren die Immobilienpreise, die nach einem mehr als zehn Jahre andauernden Boom nachgegeben hatten.

Neue Zahlen des Immobilien-Finanzierungsportals Europace deuten nun aber ein Ende des Preisrutsches am Häuser- und Wohnungsmarkt an. Wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Marktanalyse der Experten hervorgeht, ist im Monat März ein deutlicher Aufwärtstrend zu erkennen, Europace spricht gar von einem „Wendepunkt“. „Wir beobachten einen stetigen Anstieg der Immobilienpreise über alle Segmente hinweg“, sagte Europace-Co-Chef Stefan Münter. Auch andere Experten sind optimistisch….“

Quelle und Volltext: handelsblatt.com

„…Die Sanierung eines Altbaus ist eine komplexe Aufgabe, die spezielles Know-how und Erfahrung erfordert. Deshalb ist es entscheidend, einen Fachbetrieb zu beauftragen, der die Sanierung professionell durchführt. Nicht nur die Wahrung des historischen Charakters ist wichtig, sondern auch die Einhaltung moderner Wohnstandards. Wenn Sie planen, einen Altbau zu sanieren, gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten.

Zunächst sind Ihre Wünsche entscheidend. Wollen Sie Ihre Mietwohnung instandsetzen, oder geht es um Ihr Wohnhaus?  Danach gilt es, den Zustand des Altbaus zu analysieren. Dazu gehören die Prüfung der Bausubstanz, das Erkennen von Schäden und Mängeln sowie die Einschätzung von notwendigen Sanierungsmaßnahmen…“

Quelle und Volltext: schwaebische.de

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