„…Wer sein Haus energetisch sanieren lässt, kann statt der Förderung über BAFA und KfW von Steuerermäßigungen profitieren. Den Steuerbonus gibt es allerdings erst, wenn der Einbau abgeschlossen und der Rechnungsbetrag dafür vollständig auf dem Konto des Installationsunternehmens eingegangen ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Wer seine Sanierung also in Raten bezahlt, muss warten, bis die letzte Rate beglichen ist.
Energetische Sanierungsmaßnahmen werden vom Staat gefördert. Als Alternative zu Zuschüssen und Krediten von BAFA und KfW können selbstnutzende Eigentümer:innen Steuerermäßigungen nutzen, den sogenannten Steuerbonus nach Paragraf 35c des Einkommensteuergesetzes (EstG): Um bis zu 40.000 Euro kann sich die Einkommensteuer für Maßnahmen reduzieren, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de