„…Statistisch gesehen erbt jeder Zweite in Deutschland eine Immobilie – oder zumindest einen Teil davon. Das wirft die Frage auf: Was tun mit dem Haus oder der Wohnung? Verkaufen? Vermieten? Sanieren und selbst einziehen? Oliver Adler, Immobilienexperte von Schwäbisch Hall, gibt Verbrauchern Entscheidungshilfen an die Hand.
Schulden, Erbpachtzinsen oder ungeklärte Eigentumsverhältnisse – wer erbt, erbt nicht nur ein Haus oder eine Wohnung, sondern auch die damit verbundenen Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten. „Daher sollte der erste Schritt immer eine gründliche Überlegung sein, ob das Erbe überhaupt angenommen werden sollte. Für diese Entscheidung hat man ab dem Zeitpunkt der Testamentseröffnung sechs Wochen Zeit. Eine Beratung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei kann dabei helfen, die rechtlichen und finanziellen Folgen der Erbschaft richtig einzuschätzen“, betont Oliver Adler. Wem unklare Eigentumsverhältnisse Bauchschmerzen bereiten, der kann eine Auskunft über die Besitzverhältnisse beim Grundbuchamt einholen: Für eine solche Anfrage benötigen Erben keine Vollmacht des Erblassers….“
Quelle und Volltext: bauen.com