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Holzmann-Bauberatung

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In Mering-St. Afra sollen 14 neue Häuser entstehen

Dachdecker

Mering: „…Der Meringer Bauausschuss erteilt auch für das Mehrfamilienhaus in der Lenbachstraße sein Einvernehmen. Zum Schluss der Sitzung entbrennt eine heftige Diskussion.

Auf dem früheren Firmengelände eines Dachdeckers in St. Afra sollen 14 sogenannte Stadthäuser gebaut werden. Der Meringer Bauausschuss diskutierte in der jüngsten Sitzung über die 14 Bauanträge….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Koblenz: „…Bei einem Dachstuhlbrand entsteht ein Schaden von 70.000 Euro. Gerade stehen müssen die verantwortlichen Dachdecker dafür nicht – aus vertraglichen Gründen.

Der Fall: Zwei Dachdecker verlegen auf einem Steildach Schweißbahnen, in dem sie diese mit einem Schweißbrenner verkleben. Abends kommt es zu einem Dachstuhlbrand. Der Gebäudeversicherer des Bauherrn kommt für den Schaden auf und nimmt die Dachdecker in Regress, sie sollen rund 70.000 Euro zahlen. Aus Sicht der Versicherung haben sie das Dach nicht ausreichend mit feuerfestem Material geschützt und keine ausreichende Brandwache gehalten.

Das Urteil: Das Landgericht Koblenz weist die Klage ab. Den Dachstuhlbrand hätten die Männer nicht schuldhaft verursacht. Ihnen sei weder Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last zu legen.

Schadensersatzansprüche kämen aber schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich um Schwarzarbeit handelte. Bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind Verträge gemäß § 134 BGB nichtig, sodass aus diesen Verträgen beiderseits keine Ansprüche hergeleitet werden können….“

Quelle und Volltext: handwerk.com

Deutschland: “…Das LG Koblenz hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann ein Dachdecker für einen Dachstuhlbrand haftet.

„..Sachverhalt:

Die beiden Beklagten führten im Juli 2016 Dacharbeiten an einem Gebäude aus und verlegten hierbei unter anderem Schweißbahnen, indem sie diese mit einem Schweißbrenner verklebten. Am Abend gegen 21.00 Uhr kam es sodann zu einem Dachstuhlbrand an diesem Gebäude.

Die Klägerin kam als Gebäudeversicherer für die Feuerschäden auf. Sie nimmt die beiden Beklagten wegen Sorgfaltspflichtverletzungen bei Ausführung der Arbeiten für die von ihr gezahlte Versicherungssumme in Höhe von knapp 70.000,00 Euro in Regress, da sie der Ansicht ist, dass die Beklagten das Dach weder ausreichend mit feuerfesten Abdeckungen geschützt hätten noch eine ausreichende Brandwache gehalten hätten.

Entscheidung:

Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen, da es sich nicht davon überzeugen konnte, dass die Beklagten den Dachstuhlbrand schuldhaft verursachten, ihnen also Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last zu legen sei.

Etwaige vertragliche Schadensersatzansprüche kamen hier schon deshalb nicht in Betracht, da es sich um sogenannte Schwarzarbeit handelte. Bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG sind Verträge jedoch gemäß § 134 BGB nichtig, sodass aus diesen Verträgen beiderseits keine Ansprüche hergeleitet werden können….”

Quelle und Volltext: juris.de

Babenhausen: „…Die Metapher vom Dornröschenschlaf ist oft verwendet worden, wenn vom Babenhauser Fuggerschloss die Rede war. Jetzt wird es wachgerüttelt. Ein multimedialer Rundgang.

Zuerst musste der Storch umziehen. Sein Nest wurde um die 50 Meter weiter nach Westen versetzt, bevor der Trubel auf dem Schlossdach losging. Jetzt hat er einen Logenplatz auf einer Baustelle, wie sie Babenhausen lange nicht gesehen hat. Als wäre er sich dieses Privilegs bewusst, lässt sich der Storch nicht stören von der weißen Plane, die das abgedeckte Dach neben ihm umhüllt und im Wind raschelt. Vom Kompressor, der darunter dröhnt, und den Zimmerern, Statikern und Dachdeckern, die das Gerüst hinaufsteigen….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Das OLG Hamm hat im Rechtsstreit über die zivilrechtlichen Folgen eines Unfalls, den ein Handwerker bei Arbeiten auf dem Dach der Dreisbachhalle in Netphen erlitten hat, ein hälftiges Mitverschulden des Dachdeckers angenommen und die Stadt Netphen sowie den verantwortlichen Ingenieur aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung zu Zahlungen von Schmerzensgeld, einem monatlichen Verdienstausfallschaden und einem monatlichen Haushaltsführungsschaden verurteilt.

Seinerzeit ließ die im Rechtsstreit erstbeklagte Stadt Netphen die Haustechnik der Dreisbachhalle modernisieren. Der bei der Stadt beschäftigte Beklagte zu 2) war verantwortlicher Ingenieur für die Arbeiten. Mit einem Teil der Arbeiten an der Stahlkonstruktion der Lüftung war die Klägerin zu 2), eine Firma aus Derschen, als Subunternehmerin beauftragt. Deren seinerzeit 46 Jahre alter Gesellschafter, der Kläger zu 1), verunfallte bei den Arbeiten. Eine auf dem Dach der Halle befindliche Lichtkuppel war beschädigt und aus Gründen des Witterungsschutzes mit einer Plane abgedeckt worden. Sie sollte nach Abschluss der Montagearbeiten ersetzt werden. Ca. 14 Tage vor dem streitgegenständlichen Unfall brach der Lehrjunge einer anderen Firma in die beschädigte Lichtkuppel ein, ohne Verletzungen zu erleiden. Die beschädigte Kuppel wurde in der Folgezeit nicht weiter abgesichert. Am Schadenstage geriet der klagende Gesellschafter bei auf dem Dach der Halle in der Nähe der Lichtkuppel auszuführenden Arbeiten – aus ungeklärten Umständen – auf die abgedeckte und beschädigte Lichtkuppel, stürzte 8,5 m in die Tiefe und landete auf einer in der Halle befindlichen Sportmatte. Er zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu, u.a. mehrere Frakturen, die nicht folgenlos ausgeheilt sind. So ist der Verunfallte heute dauerhaft auf die Benutzung von Gehhilfen bzw. auf einen Rollstuhl angewiesen. Seine frühere berufliche Tätigkeit kann er nicht mehr ausüben. (…)

Quelle und Volltext: juris.de

1930 versteckten Handwerker im Dach der Goslarer Domvorhalle eine Flaschenpost. Nun fand ausgerechnet der Enkel eines der Verfasser das Schreiben wieder.

Eigentlich sollte es nur eine Kontrolle sein. Doch als die Handwerker die Dachfläche der Domvorhalle in Goslar öffneten, stießen sie auf einen Gruß aus der Vergangenheit. 1930, zu Zeiten der großen Wirtschaftskrise, hatten Dachdecker eine Flasche mit einer Botschaft hinterlassen. Auf einem Rechnungsvordruck „Georg Holzberg, Dachdecker-Geschäft“ berichteten sie von der schweren Zeit: erst der Krieg, dann die Inflation. Eine Woche hätten sie arbeiten müssen, um einen Laib Brot und ein Pfund Butter zu bezahlen. „Hoffen auch wir das unsre Nachkommen dies Schreiben in einer besseren Zeit mal vorfinden“, steht in dem Brief, den die Dachdecker Ernst Holzberg und Hermann Blankenstein sowie die Lehrlinge Willi Brandt und Fritz Wagener am 26. März 1930 verfassten. (…)

Quelle und Volltext: handwerk.com

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