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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

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DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
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25 Jahre Sachverständigenbüro Holzmann Bauberatung

Dachdecker

Teil 22

Die fachgerechte Planung und Ausführung traditioneller Reetdächer ist nicht immer ganz einfach. Der Sachverständige Holzmann aus Augsburg hat einige Reetdächer im Norden Deutschlands, aber auch im Süden des Landes begutachtet. Oftmals liegen Gauben, Kehlen und Ähnliches zu nah aneinander, wodurch der zusammengeführte Niederschlagsabfluss das Weichdach schädigt oder es werden einfache Regeln, wie beispielsweise die Belüftungszone (Knie) nicht eingehalten, womit Feuchtigkeit nicht schadensfrei abtrocknen kann. Reetdächer sind Tradition und prägen das Landschaftsbild einiger deutschen Regionen. Die Dachdeckung mit Reet selbst ist nicht ganz so einfach und Dachdecker für diese Art der Deckungen sind zusätzlich speziell ausgebildet. Es wird immer anzuraten sein, derart Deckungen auch von erfahrenen Sachverständigen, wie Herrn Holzmann, prüfen zu lassen. 

Dieser Bericht des Sachverständigen Gerhard Holzmanns aus Augsburg wurde in dem Fachblatt „Bauhandwerk“ (Ausgabe 10/2008) veröffentlicht und umfasst 8 Seiten. Teile hiervon sind überdeckt, um die Publikationsrechte des Verlagshauses nicht zu verletzen. Für den vollständigen Artikel wenden Sie sich bitte direkt an Bauverlag BV GmbH in Gütersloh.

Unterelchingen: „…Der Rohbau des Gerätehauses in Unterelchingen steht. Bürgermeister Joachim Eisenkolb verteidigt den Beschluss zu dem 4,3 Millionen Euro teuren Neubau vehement.

Scherben bringen Glück, sagt Joachim Wagner vom Türkheimer Dachdeckerunternehmen Baur&Wagner. Gleich darauf zersplittert im abendlichen Dunkel das Weinglas am Boden, aus dem der in Zimmermannskluft gekleidete Wagner zu jedem Satz des traditionellen Richtfest-Spruches einen Schluck trinkt, beantwortet von den Umstehenden jeweils mit „Hoch! Hoch! Hoch!“ Es ist Halbzeit beim Bau des neuen Unterelchinger Feuerwehrhauses, der Rohbau steht. …“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

„…Der Herbst beginnt und bringt in unseren Breiten mitunter heftige Stürme und Starkregen mit sich. Immobilieneigentümer sollten auf diese Jahreszeit gut vorbereitet sein. Denn nicht nur Extrem-Wetterlagen wie zuletzt der Dauerregen in den östlichen Nachbarländern führen zu teuren Gebäudeschäden. Wenn das Haus nicht gut geschützt ist, kann auch ein ergiebiger Schauer unliebsame Folgen haben. Als Schwachstelle erweist sich oft das Dach. Denn durch verschobene, beschädigte oder gelöste Dacheindeckungen kann Wasser in den Dachaufbau und damit in feuchteempfindliche Bauteile oder sogar in Räume eindringen. Daher sollten Hausbesitzer nach jedem Sturm die Dacheindeckung einer Sichtprüfung unterziehen. Sind Ziegel beziehungsweise Dachplatten verrutscht oder lose, muss ein Dachdecker ran. Denn Dacharbeiten sind Profi-Sache….“

Quelle und Volltext: bauen.com

„…In den allgemeinbildenden Schulen in Deutschland ist das Handwerk bislang kaum sichtbar. Das soll sich mit dem Portal handwerk-macht-schule.de ändern. Für fast alle Fächer sind zahlreiche Unterrichtsmaterialien zum Thema Handwerk online verfügbar. Lehrkräfte können diese kostenlos für ihren Unterricht nutzen. Das Dachdeckerhandwerk ist Partner der Initiative und seit September 2024 mit einer ersten Unterrichtseinheit “Trigonometrie am Dach” online.

“Um die Bedeutung des doch recht trockenen Stoffes in der praktischen Anwendung zu verdeutlichen, haben wir einen anschaulichen Bezug zum Dachdeckerhandwerk hergestellt, denn Winkel werden anhand von Dächern berechnet. In diesem Zusammenhang lernen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Dachformen und deren Bezeichnungen kennen. Außerdem erfahren sie etwas über die verschiedenen Bedachungsmaterialien”, erklärt Rolf Fuhrmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)….“

Quelle und Volltext: bauletter.de

1. Der Materiallieferant ist regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Unternehmers. Der Unternehmer sagt (nur) zu, aus von ihm zu besorgendem Material das Werk zu erstellen.

2. Der Einbau einer Fensteranlage ist nicht als Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) anzusehen.

3. Ein Werkunternehmer wird allein durch Verwendung von Zulieferteilen nicht zum Hersteller im Sinne des ProdHaftG. Stellt er ein Bauwerk her und setzt er dieses aus unterschiedlichen Teilprodukten lediglich zusammen, haftet er nicht für einen Fehler des gesamten Bauwerks.

4. Der bloße Eindruck eines Bestellers, der von ihm beauftragte Unternehmer habe die verwendeten Bauteile selbst hergestellt, reicht als Anknüpfungspunkt für eine Haftung nach dem ProdHaftG nicht aus.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

„…Ab dem 1. Juli 2024 dürfen „gewerkefremde“ Handwerker keine Gerüstbauleistungen mehr isoliert anbieten. Welche Folgen hat das für Bauhandwerker?

Bisher dürfen Handwerker aus insgesamt 22 Gewerken Schutzgerüste zur Ausführung ihrer Arbeit aufstellen oder aufstellen lassen. Dazu gehören beispielsweise Maler, Dachdecker, Stuckateure, Schornsteinfeger, Metallbauer, Tischler, Glaser und Elektrotechniker.

Ab 1. Juli 2024 soll sich das ändern: Dann läuft ein Übergangsgesetz aus, das im Rahmen der fünften Novelle der Handwerksordnung in Kraft getreten ist. Mit dem Stichtag dürfen andere Bauhandwerke – die Gerüstbauer ausgenommen – nur noch Arbeits-und Schutzgerüste aufstellen, wenn sie „zur Ermöglichung der jeweils zu diesem Gewerbe gehörenden Tätigkeit“ beitragen….“

Quelle und Volltext: handwerk.com

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