Erding: „…Es wird sich einiges ändern in der Bayerischen Bauordnung. Nicht nur für Bauwillige, sondern auch für die Kommunen. Dies hat der Landtag mit dem Modernisierungsgesetz beschlossen, das heuer am 1. Oktober in Kraft treten wird. Das Ziel: Erleichterungen für Bauwerber und Entbürokratisierung. Doch es birgt auch Risiken, wie Stadtjurist Andreas E. anmerkte. Im Stadtrat stellte er die Neuerungen im Überblick vor und meinte: „Der Gesetzgeber hat mal wieder tief in die Trickkiste gegriffen.“
Vieles wird nach der neuen Bauordnung verfahrensfrei. Dazu gehören Dachaufstockungen, -ausbauten und -gauben, aber auch Solaranlagen, Werbeanlagen – egal welcher Größe – und Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter. Auch Zelte, Bühnen und Tribünen bei Vereinsfesten fallen darunter….“
Quelle und Volltext: merkur.de