Bayern: Bauherren öffnen Häuser, Büros und öffentliche Einrichtungen in ganz Bayern für Besucher: Unsere Tipps zu den Architektouren 2019. (…)
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de
Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden
DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
national und international - wir sprechen deutsch und englisch
Bayern: Bauherren öffnen Häuser, Büros und öffentliche Einrichtungen in ganz Bayern für Besucher: Unsere Tipps zu den Architektouren 2019. (…)
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de
Tolles Büro besichtigt, leider zu klein für uns. Trotzdem hat der Chef das Lächeln nicht verloren 🙂
Gute Nachricht für Mieter möblierter Räume: Möbel können nun auch umsatzsteuerfrei mitvermietet werden.
Mieter, die Büros oder Wohnungen mit Möbeln gemietet haben und dafür bisher Mehrwertsteuer – auch Umsatzsteuer genannt – zahlen mussten, kommen jetzt günstiger weg. «Denn die Möbel können jetzt steuerfrei vermietet werden», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Bisher vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass für mitvermietete bewegliche Einrichtungsgegenstände grundsätzlich Mehrwertsteuer anfällt. Der Bundesfinanzhof entschied hingegen bereits 2015, dass sich die für Grundstücksvermietungen geltende Steuerbefreiung auch auf die Möbel und das bewegliche Inventar erstrecken kann (Az.: V R 37/14).
Vermietungsleistung oder Möbelüberlassung?
Nach dieser Rechtsprechung ist im Einzelfall zu entscheiden, ob es sich um eine einheitliche steuerfreie Vermietungsleistung oder um eine von der Gebäudevermietung getrennt zu beurteilende steuerpflichtige Möbelüberlassung handelt. Voraussetzung ist, dass es sich um eine dauerhafte Vermietung handelt. Dieser Rechtsprechung schloss sich nun das Bundesfinanzministerium an. Danach gelten die Möbel im Regelfall als umsatzsteuerfrei mitvermietet….
Quelle und Volltext: Augsburger-Allgemeine.de