Deutschland: „…Der Beitrag vergleicht zwei Verfahren zur nachträglichen Bestimmung der Tragfähigkeit bzw. Biegezugfestigkeit von Zementestrichen: die Bestätigungsprüfung gemäß DIN 18560-2 und das sogenannte Einzellastprüfungsverfahren, das ursprünglich aus dem Bereich der Hohlraumböden stammt.
Während das DIN-Verfahren an Plattenbalken die Biegezugfestigkeit im Fokus hat und auf normierten Abläufen basiert, aber mit planmäßig zerstörenden Eingriffen verbunden ist, bietet das Einzellastverfahren eine planmäßig zerstörungsfreie Alternative. Es berücksichtigt das tatsächliche Tragverhalten des Estrichs im eingebauten Zustand – insbesondere in Kombination mit der elastischen Lagerung durch den Dämmstoff.
Kritisch hinterfragt wird die Aussagekraft beider Methoden, insbesondere bei Heizestrichen. Die ermittelten Spannungen werden verglichen und technisch bewertet. Eine juristische Einordnung erfolgt nicht….“
Quelle und Volltext: bausv.online