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Über Schädlingsbefall ist aufzuklären
BGB § 444
BGB § 323 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 437 Nr. 2, §§ 440, 444 1. Hält der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie konkretes Wissen darüber zurück, dass ein Mangel tatsächlich besteht, während für ihn erkennbar dem Käufer aufgrund der Besichtigung sich allenfalls ein Mangelverdacht ergeben konnte, […]
BGB § 444 1. Auf in der Vergangenheit aufgetretene Schäden muss ein Veräußerer nur dann hinweisen, wenn er zumindest für möglich hält, dass die Schadensursache nicht ordnungsgemäß und nachhaltig behoben wurde. Die Ausführung einer Mängelbeseitigung in Eigenleistung rechtfertigt eine Hinweispflicht jedenfalls dann nicht, wenn nachfolgend eine Erfolgskontrolle durchgeführt wurde und der Veräußerer deshalb von einer […]
BGB §§ 433, 434, 441, 444, 903; DSchG-RhlP §§ 3, 5, 8 Abs. 1 Nr. 1, § 10 1. Bei einer vom Verkäufer nicht offenbarten Denkmalschutzeigenschaft eines Gebäudes, hier eines im 17. Jahrhundert erstellten Fachwerkhauses, handelt es sich nicht um einen Rechtsmangel, sondern um einen Sachmangel. Die Denkmaleigenschaft bedeutet für ein Kaufobjekt eine öffentlich-rechtliche Beschränkung, […]
Rücktritt vom Hauskauf trotz Gewährleistungsausschlusses:BGB § 323 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 437 Nr. 2, §§ 440, 444; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 3 1. Hält der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie konkretes Wissen darüber zurück, dass ein Mangel tatsächlich besteht, während für ihn erkennbar […]
Käufer muss beweisen, nicht über Mängel aufgeklärt worden zu sein! BGB §§ 280, 281, 424 Abs. 1, §§ 433, 437 Abs. 3, § 444 Behauptet der Käufer einer Immobilie bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung, Mängel seien nicht erkennbar gewesen und der Verkäufer habe ihn arglistig darüber nicht aufgeklärt, muss der Käufer die negative Tatsache beweisen, nicht aufgeklärt […]
BGB §§ 123, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 434, 437, 444, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 Derjenige, der gutgläubig falsche Angaben macht, handelt grundsätzlich nicht arglistig, mag der gute Glaube auch auf Fahrlässigkeit oder selbst auf Leichtfertigkeit beruhen. Nicht gutgläubig handelt allerdings, wer ohne […]