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Holzmann-Bauberatung

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BG BAU fördert staubarme Steintrenner

BG Bau

Deutschland: „…Beim Zuschneiden von großformatigen Kalksandsteinen, Klinker, Bordsteinen und Pflastersteinen wird u.a. krebserzeugender Quarzstaub freigesetzt. An Steinsägemaschinen mit Niederschlagung des Staubes mit Wasser, wird der Bediener zudem durch den mit Staub beaufschlagten Wassernebel gefährdet. Steintrenner können für diese Anwendungsfälle eine staubarme Alternative sein und werden von der BG BAU via Arbeitsschutzprämien gefördert….“

Quelle und Volltext: bauletter.de

„…Die BG BAU hat einen Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand – Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten“ veröffentlicht, den Sie unten angehängt zum Download finden.

Dieser Leitfaden erläutert die neuen Regelungen für Arbeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand und enthält praktische Tipps und Materialien zur Umsetzung, wie etwa eine Checkliste für notwendige Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Asbestexposition, eine Hilfestellung für eine Gefährdungsbeurteilung sowie ein Muster für eine Betriebsanweisung. Diese Unterlagen sind der Anlage des Leitfadens zu entnehmen.

Darüber hinaus veranstaltet die BG BAU am 10. März 2025 an zwei Terminen das Online-Seminar „Novelle der Gefahrstoffverordnung 2024 – Überblick und Auswirkungen für die Bauwirtschaft“….

Quelle und Volltext: lbb-bayern.de

„…Wegen der Baustellenverordnung hat Deutschland im Sommer 2021 ein Mahnschreiben von der EU erhalten. Das deutsche Recht bleibe hinter den Anforderungen der EU-Richtlinie zurück, kritisierte die Europäische Kommission darin und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Deshalb hat die Bundesregierung die Verordnung nun nachgebessert.

Die Änderungen sind laut Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) „nicht umfangreich, aber an einigen Stellen wesentlich“. Zum 1. April gebe es folgende Neuerungen:

  1. Die Untergrenze von zehn Tonnen Einzelgewicht für Massivbauelemente gilt nicht mehr: „Sobald kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen der Elemente erforderlich sind, gilt dies zukünftig schon als besonders gefährliche Arbeit“, erläutert Bernhard Arenz, der die Präventionsabteilung bei der BG Bau leitet.
  2. Bei Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig ist, haben Bauherren neue Informationspflichten. Sie greifen laut Berufsgenossenschaft, wenn die Arbeiten länger andauern oder besonders gefährlich sind. In solchen Fällen müssten Bauherren über diejenigen Umstände auf dem Gelände unterrichten, die sonst – also bei Anwesenheit mehrerer Arbeitgeber – in einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzubeziehen wären. Arenz zufolge ist die Ausweitung der Informationspflichten zu begrüßen, da Betriebe die Arbeitsschutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten nun besser planen könnten.
  3. Eine neue Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA): Er berät das Bundesarbeitsministerium künftig in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten….“

Quelle und Volltext: handwerk.com

Deutschland: „…Bereits im April hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. An dem wolle sich die Handlungshilfe für das Baugewerbe orientieren, teilt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) mit.

Der Arbeitsschutzstandard sei auf das Baugewerbe übertragen worden, um durch die Unterbrechung der Infektionskette die Bevölkerung und die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern. Wenn auf Baustellen mehrere Gewerke gleichzeitig tätig werden, sei laut BG Bau zusätzlich eine Abstimmung der Schutzmaßnahmen zwischen diesen beziehungsweise mit Bauherren, Bauleitung und Baustellenkoordinator vorzunehmen….“

Quelle und Volltext: handwerk.com

Berin: „…Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat umfangreiche Beitrags- und Zahlungserleichterungen für ihre Mitgliedsbetriebe aus der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen beschlossen.

Damit sollen Unternehmen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie finanziell unterstützt werden. 

Der Vorstand der BG BAU hat in seiner Sitzung vom 3. April 2020 unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie folgende umfangreiche Maßnahmen zur Festsetzung der Beiträge 2019 und der Beitragsvorschüsse 2020 beschlossen:

Der BG-Beitrag für das Jahr 2019 sinkt. Der Beitragsfuß 2019 liegt mit 0,3950 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 um 3,66 Prozent unter dem Beitragsfuß 2018 und um 2,47 Prozent unter dem Vorschusssatz 2019. Damit sind für alle Unternehmen mit gleichbleibenden oder leicht steigenden Arbeitsentgelten die bereits im Jahr 2019 geleisteten Vorschusszahlungen höher als der jetzt zu berechnende Beitrag für 2019. Für viele Mitglieder werden so Nachforderungen für 2019 vermieden.

Beim BG-Vorschuss 2020 sind weitere Entlastungen beschlossen. Der Vorschussfuß 2020 wird zusätzlich auf 0,3850 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 abgesenkt. Dies entspricht einer zusätzlichen Entlastung gegenüber dem Beitrag 2019 von 2,53 Prozent….“

Quelle und Volltext: zdb.de

Berlin: „…Zusätzliche Handwaschgelegenheiten, bis zu zwei Meter Abstand und weitere Maßnahmen fordern die Arbeitsschutzbehörden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die ABZ hat in einigen Bundesländern nachgefragt, wie dies umgesetzt werden soll.

Neue Informationen der Arbeitsschutzbehörden dazu, wie Arbeiter auf Baustellen vor der Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden sollen, haben unter Bauunternehmern für Verunsicherung gesorgt. Das bestätigt die Pressesprecherin des Hauptverbandes der deutsche Bauindustrie Inga Stein-Barthelmes. Auch die Pressesprecherin des Bauindustrieverbandes Oste. V., Susann Stein, sagte gegenüber der ABZ, es habe vermehrt Nachfragen von Mitgliedsunternehmen aus Sachsen deswegen gegeben. Die Regelungen in den Informationen würden teilweise über die Empfehlungen der BG Bau hinausgehen….“

Quelle und Volltext: allgemeinebauzeitung.de

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