LG Erfurt, Urteil vom 07.11.2024 – 9 O 455/23
1. Die von Hochschulen akkreditierten Architektur-Studiengänge erfüllen nicht automatisch die Voraussetzungen zum Führen der Bezeichnung Architekt.
2. Da nicht jede Hochschule ihre Studiengänge auf das Berufsrecht abstimmt, müssen Studenten sich selbst informieren.
Quelle und Volltext: ibr-online.de