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Holzmann-Bauberatung

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Nebenanlage oder Bestandteil des (Haupt-)Gebäudes?

Bestandteil

VGH Hessen, Beschluss vom 25.07.2024 – 5 A 2092/20

1. Nebenanlagen i. S. des § 14 BauNVO können nur solche selbstständigen Anlagen sein, die nicht Bestandteil des (Haupt-)Gebäudes sind. Ist eine bauliche Anlage konstruktiv mit einer Hauptanlage verbunden, erfolgt die Abgrenzung danach, ob durch die Bauweise, die Gestaltung des Zugangs oder auf andere Weise die auf eine Nebenanlage beschränkte Funktion deutlich hervortritt.

2. Bezüglich des Merkmals der überbaubaren Grundstücksfläche wird die nähere Umgebung i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB im Regelfall enger bemessen als bei dem Merkmal der Art der baulichen Nutzung, weil die von den überbaubaren Grundstücksflächen ausgehende Prägung in ihrer Reichweite im Allgemeinen hinter den von der Art der baulichen Nutzung ausgehenden Wirkungen zurückbleibt.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Augsburg: „…Die Klinik Vincentinum erweitert auf ihrem Areal in der Jakobervorstadt. Um das christliche Profil zu schärfen, gibt es eine neue Krankenhauskapelle.

Der erste Schritt für den Neubau an der Augsburger Klinik Vincentinum ist gemacht: Ein bestehendes Gebäude ist abgebrochen, auf dem Areal tut sich jetzt eine Baulücke auf. Hier wird in den nächsten Monaten ein großes Bauvorhaben umgesetzt. Zu den Ausgaben für das Millionenprojekt machen die Verantwortlichen keine Angaben, dafür versprechen sie Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten.

Es ist ein weiteres Kapitel in der langen Geschichte des Krankenhauses. Vor knapp 120 Jahre eröffneten die Barmherzigen Schwestern vom Hl. Vinzenz von Paul die Klinik Vincentinum mit 50 Betten und den Fachrichtungen Augenheilkunde, Chirurgie, Gynäkologie und Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Mittlerweile hat die Klinik 248 stationäre Betten und 48 Plätze in der Tagesklinik. Sie ist, so heißt es, ein nicht wegzudenkender Bestandteil der Kliniklandschaft in Augsburg und Umgebung. Die Artemed Gruppe ist im Jahr 2017 als Träger des Gesundheitsparks und der Klinik Vincentinum mit ihren Tochtergesellschaften eingestiegen….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Landsberg: „…Wie nah darf ein Neubau an die Grundstücksgrenze gebaut werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Landsberger Stadtrat.

Wer in den 1960er-, 1970er- und 1980er-Jahren in Landsberg gebaut hat, hatte meist viel Gartenfläche dazu. Der Platz war ja da, entsprechend großzügig fielen die Grundstücke in den Baugebieten aus. Mittlerweile ist der Platz rar, auf den großen Grundstücken wird nachverdichtet. Das führt unter anderem dazu, dass die neuen Gebäude sehr nah an die Grundstücksgrenze rücken, was so manchen Nachbarn stört. Dem will der Stadtrat Einhalt gebieten und hat via Satzung beschlossen, dass die Abstandsflächen größer ausfallen müssen, als in der neuen Bayerischen Bauordnung vorgesehen ist. Die CSU-Fraktion im Stadtrat möchte das allerdings wieder ändern. Jetzt wurde ihr Antrag im Stadtrat behandelt. 

Im Februar 2021 ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. Wichtiger Bestandteil dieser Reform ist, dass Abstandsflächen zwischen Gebäuden kleiner ausfallen dürfen. Der Freistaat hat die Reform auf den Weg gebracht, um mehr Wohnraum zu ermöglichen. Durch geringere Abstandsflächen könne nachverdichtet und so weniger Fläche verbraucht werden….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

1. Ordnet die Bauaufsichtsbehörde gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 NBauO die Erbringung von Nachweisen der Tragfähigkeit des Baugrunds von Nachbargrundstücken an, erstreckt sich die Legalisierungswirkung der Baugenehmigung auch auf diese Tragfähigkeit.

2. Die angeordnete Prüfung von Nachweisen der Tragfähigkeit ist Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens und muss daher grundsätzlich vor Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen sein.

Quelle und Volltext: ibr-online.de

„…Mit der Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ vom 21. Juli 2021 wurde das Ziel festgelegt, dass Bayern bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde u.a. der Holzbau zu einem wichtigen Bestandteil der staatlichen Klimastrategie erklärt. Der Baustoff Holz soll aufgrund seiner Klimawirksamkeit, insbesondere der Fähigkeit zur langfristigen Bindung von CO2 als nachwachsender Rohstoff sowie der Reduktion von energiebedingten CO2-Emissionen noch stärker gefördert werden.

Mit der Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern (Bayerische Förderrichtlinie Holz – BayFHolz) unterstützt der Freistaat den Klimaschutz.

Förderfähig ist die gespeicherte Kohlenstoffmenge für den Neubau, die Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise sowie von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise….“

Quelle und Volltext: stmb.bayern.de

Unterschleißheim: „…Endlich kann an der Fertigstellung des Denkmals für die Zwangsarbeiterinnen der Flachsröste weitergearbeitet werden. Im März 2020, als es mit der Umsetzung losgehen sollte, war in letzter Minute bekannt geworden, dass der Stadt das Grundstück 990/4 an der Johann-Kotschwara-Straße, Ecke Carl-von-Linde-Straße gar nicht gehört. Vielmehr befinden sich die benötigte 150 Quadratmeter große Fläche in privater Hand. Hier an der historischen Stelle, von wo Überreste der Flachsröste zu sehen sind, war zunächst ein Lernort als zentraler Bestandteil mit Pulten und Porträtstelen geplant. Die Eigentümer haben aber selbst Pläne mit dem Gelände, langfristig soll ein Wohn- und Gewerbegebiet entstehen….“

Quelle und Volltext: merkur.de

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