„…Gas oder Strom werden immer teurer – und knapp. Umso wichtiger ist es, dass Sie Einspar-Maßnahmen ergreifen. Als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie jedoch nicht völlig autark – weil manche Maßnahmen einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfordern.
Alle 12 bis 15 Jahre sollten Sie die Thermostatventile Ihrer Heizkörper wechseln. Rein technisch können Sie diese Arbeit selbst durchführen. „Von der rechtlichen Seite kommt es darauf an, ob die Heizkörper in der Teilungserklärung als Sondereigentum definiert sind, also im Eigentum des Wohnungseigentümers stehen. Das ist oft der Fall“, sagt Michael Nack, Rechtsreferent des Verbraucherschutzverbandes „Wohnen im Eigentum“. „Sind sie es nicht, können Eigentümer einen Antrag auf einen Beschluss stellen, dessen Genehmigung in der Eigentümerversammlung nicht verweigert werden darf.“ Wollen Sie das nicht abwarten, können Sie die alten Thermostatventile zunächst aufheben und bei Bedarf zurückbauen. Gleiches gilt für Smart-Home-kompatible Ventile, mit denen Sie ihre Heizung intelligent von unterwegs per App steuern können….“
Quelle und Volltext: focus.de