Schnee und Eis können die Arbeit auf der Baustelle unmöglich machen. Ein Anwalt erklärt, worauf Handwerker bei Verträgen und Bauausführung achten müssen.
Wenn Handwerker wegen Schnee und Eis im Winter nicht auf der Baustelle arbeiten können, verlängern sich die Ausführungsfristen in der Regel nicht. Es gibt aber einige Ausnahmen.
- Mit dem Bauherrn können Handwerker das Vorgehen für den Fall eines witterungsbedingten Baustopps vertraglich regeln. Gelingt das nicht, sollten Betriebe bei Winterbaustellen einen witterungsbedingten Baustopp einkalkulieren.
- Ihr Werk sollten Handwerker im Winter möglichst vor Frost schützen. Denn wenn aufgrund der Witterung Schäden entstehen, müssen sie ihre Leistung schlimmstenfalls noch einmal erbringen.
- Über einen witterungsbedingten Baustopp sollten Handwerker den Bauherrn mit einer Baubehinderungsanzeige informieren und später auch die Wiederaufnahme der Bauarbeiten anmelden.
Quelle und Volltext: handwerk.com