Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat am 15. Januar 2026 seine Stellungnahme zu den gemeinsamen Eckpunkten der Bundesregierung zum »Gebäudetyp E« veröffentlicht. Darin unterstützten die Verbraucherschützer das Ziel, Baukosten zu senken und neuen Wohnraum zu schaffen. Sie fordern jedoch klare Leitplanken, damit »einfaches Bauen« nicht zu Lasten von Qualität, Gebrauchstauglichkeit und Verbraucherrechten geht.
Im Zentrum der Debatte steht das »einfache Bauen« mit dem Gebäudetyp E. Kosteneinsparungen sollen nach den Plänen der Bundesregierung unter anderem dadurch entstehen, dass beim Hausbau von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) abgewichen werden kann, ohne dass dies automatisch als Mangel gilt.
Aus Sicht des BSB sind diese technischen Standards vor allem im Ein- und Zweifamilienhausbau kein wesentlicher Kostentreiber, sondern vor allem ein Baustein für Qualitätssicherung, Langlebigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Wohngebäuden. »Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Luxus, auf den man einfach verzichten kann….“
Quelle und Volltext: bausv.online