OLG Hamm, Beschluss vom 17.10.2024 – 17 W 14/24
„…Die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek (§ 650e BGB) kann durch Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (§ 650f Abs. 1, 2 BGB) und den Verzicht auf den Kostenerstattungsanspruch verhindert werden….“
Quelle und Volltext: ibr-online.de