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Holzmann-Bauberatung

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Kein Abwehranspruch gegen rechtswidrig dispensiertes Schwimmbecken!

Baugrenze

1. Auch wenn ein verfahrensfrei zu errichtendes Schwimmbecken vollständig außerhalb der durch den Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, hängt bei entsprechend erteilten Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans der Umfang des Rechtsschutzes des Nachbarn davon ab, ob die Festsetzungen, von deren Einhaltung dispensiert wird, dem Nachbarschutz dienen oder nicht.

2. Bei einer Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung ist der Nachbar schon dann in seinen Rechten verletzt, wenn die Befreiung rechtswidrig ist. Bei einer Befreiung von einer Festsetzung, die nicht (auch) den Zweck hat, die Rechte der Nachbarn zu schützen, richtet sich der Nachbarschutz hingegen lediglich nach den Grundsätzen des im Tatbestandsmerkmal „unter Würdigung nachbarlicher Interessen“ enthaltenen Rücksichtnahmegebots.

3. Nachbarrechte werden nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung rechtswidrig ist, sondern nur, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird.

Quelle und Volltext: ibr.online.de

„…Bei der Frage, ob sich eine eine Nebenanlage jenseits einer faktischen, nur Hauptanlagen betreffenden Baugrenze i.S.d. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB einfügt, darf zwischen ebenerdigen Anlagen und Hochbauten differenziert werden…“

Quelle und Volltext: ibr-online.de

Kleinberghofen: „…Mitten in Kleinberghofen (Landkreis Dachau) sind im Bereich der Bürgermeister-Rothenfußer-Straße im Laufe der vergangenen Jahre einige Doppelhäuser entstanden. Um zwei dieser Doppelhäuser, in denen sich jeweils zwei Wohnungen befinden, gibt es seit einiger Zeit handfeste Streitigkeiten. Von Rückbau oder gar Abriss war die Rede. Der Bauträger hat – und das ist unstrittig – die Baugrenzen überschritten. Und es hielt sich das Gerücht, dass in einer Haushälfte drei statt der angegebenen zwei Wohnungen entstanden seien….“

Quelle und Volltext: merkur.de

Graben: „…Im Grabener Süden sollte ein großes Mehrfamilienhaus entstehen – doch die Planung kommt nicht gut an. Wie es nun weitergeht.

Im südlichen Teil Grabens, in der Ahornstraße will ein regionaler Bauträger ein Mehrfamilienhaus erstellen. Neun Wohnungen samt Tiefgarage sollen entstehen. Auf den ersten Blick ist dieses Bauvorhaben kein Problem, für die Genehmigung sind nur Befreiungen bei der Farbe der Dachplatten und beim Überschreiten der Baugrenzen notwendig. Ausnahmen, die oft gemacht werden. Doch trotzdem bereitet der Bauantrag Probleme….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Burgau: „…Die Meinungen gehen im Burgauer Ausschuss auseinander: Kann man dem Antrag für eine Garage zustimmen, wenn sie schon teilweise fertig ist? Und wie weit darf ein Bau die Grenze überragen?

Neubau einer Produktionshalle, Aufstockung des Bürogebäudes und Neubau einer Garage: Worüber der Burgauer Bauausschuss hier zu beraten hatte, klingt nicht danach, als würde der Antrag in eine längere Diskussion münden – wäre die Garage nicht schon teilweise gebaut, wie es in den Sitzungsunterlagen hieß. Und so monierte Eveline Kuhnert (Grüne), dass immer wieder Ausnahmen gemacht würden, auch wenn bei einem Bauantrag bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden seien. Das sei inakzeptabel, und deshalb sei es abzulehnen….“

Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de

Nach einem rund einmonatigen Baustopp können die Arbeiten am “Karl-Turm” an der Deggendorfer Stadthallenkreuzung weitergehen. Der Bauausschuss des Deggendorfer Stadtrats hat am Mittwochnachmittag einstimmig die beantragten Abweichungen von Bebauungsplan genehmigt.

Am 20. Dezember hatte das Bauamt der Stadt den Bau einstellen lassen, weil die Anfang Dezember betonierte, 1,5 Meter dicke Bodenplatte um 1,6 Meter außerhalb der Baugrenzen lag. Zusammen mit der vorgehängten Glasfassade wäre das Hochhaus damit 2,66 Meter außerhalb der vorgegebenen Linie des Bebauungsplans. (…)

Quelle und Volltext: https://www.pnp.de/lokales/landkreis_deggendorf/deggendorf/3206574_Karl-Turm-kann-weitergebaut-werden.html

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